Europa Neue Regeln gegen Billigimporte

Firmen in China können vieles billiger produzieren. Aus europäischer Sicht geht es dabei nicht immer fair zu. Deshalb will sich die EU jetzt besser gegen die Konkurrenz schützen.

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Container-Terminal in Bremerhaven: 16 von 28 EU-Staaten müssen der Einführung neuer Abwehrinstrumente gegen Billigimporte zustimmen – sofern sie 65 Prozent aller Bürger in der Union repräsentieren. Quelle: dapd

Brüssel Die Europäische Union treibt nach dem Auslaufen einer Schutzklausel gegen Billigimporte aus China die Einführung neuer Abwehrinstrumente voran. Die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft kündigte am Dienstag an, dass es eine mehrheitsfähige Position für die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Europaparlament gebe. „Das ist ein entscheidender Durchbruch“, kommentierte der auf EU-Seite zuständige Minister Peter Ziga (Slowakei).

Die geplante Neuregelung soll es der EU ermöglichen, auch künftig wirksam gegen Waren aus China vorgehen zu können, die unter Preis verkauft werden oder deren Hersteller von unerlaubten Staatshilfen profitieren.

Mit den neuen Regeln will die EU vor allem auf das Auslaufen einer Regelung der Welthandelsorganisation (WTO) reagieren, die in den vergangenen 15 Jahren eine Sonderbehandlung Chinas in Anti-Dumping-Verfahren ermöglichte. Sie lief am vergangenen Sonntag aus. Über einen neuen Schutzmechanismus wird in der EU seit Jahren verhandelt.

Nach Angaben aus EU-Kreisen gab es allerdings keine einstimmige Einigung. Den Angaben zufolge lehnt Italien den Kompromiss ab, weil er aus Sicht der Regierung in Rom keinen ausreichenden Schutz der heimischen Industrie ermöglicht. Irland, Schweden, Dänemark und Irland sehen dagegen zu starke Einschränkungen des Freihandels.

Großbritannien soll den Vorschlag auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verhandlungen über den Austritt aus der EU abgelehnt haben. Nach dem Brexit könnte es für das Land wichtig sein, dass die EU nur wenige Schutzinstrumente hat.

Die slowakische EU-Ratspräsidentschaft entschied sich dennoch dafür, die Verhandlungen mit dem Europaparlament zu beginnen, weil für die Verabschiedung der Vorschläge lediglich eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist. Demnach müssen nur 16 von insgesamt 28 Ländern einem entsprechenden Antrag zustimmen, sofern diese Staaten mindestens 65 Prozent aller Bürger in der Union vertreten. Am Ende müssen sich Staaten und Parlament einigen.

China legte am Montag bereits Beschwerde bei der WTO ein. Sie richtet sich gegen Methoden zur Preisberechnung in Anti-Dumping-Verfahren in der EU und den USA. Damit läuft eine 60-tägige Einigungsfrist.

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