Europäische Union Der Mehrwertsteuer-Wahnsinn

Karussellfahrt, Trüffel, Windeln: In Europa herrscht das Mehrwehrtsteuerchaos. Denn es gibt zwar einen Mindestsatz – doch zugleich jede Menge Ausnahmen. Und die sind häufig absurd. Unsere Korrespondenten berichten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Jedes Land hat bei der Mehrwertsteuer unterschiedliche Regelungen – mit teilweise absurden Ausnahmen.

Düsseldorf/London/Rom/Stockholm/Wien Die Briten wollen eine Steuererleichterung für Tampons, die Italiener für Trüffel: In der EU herrscht ein Mehrwertsteuerchaos. Denn bisher legt jeder EU-Staat die Höhe seiner Mehrwertsteuer selbst fest. Die EU gibt lediglich einen Standard-Mindestsatz von 15 Prozent vor sowie einen ermäßigten Satz von mindestens fünf Prozent, der für Produkte und Dienstleistungen angewendet werden kann, die als besonders gesellschaftsrelevant gelten. Wer Produkte oder Dienstleistungen mit weniger als 15 Prozent besteuern will, braucht dafür eine EU-Genehmigung. Doch in der Praxis bedeutet das: Jedes Land hat unterschiedliche Regelungen – mit teilweise absurden Ausnahmen. Und die EU macht mit bei dem Chaos.

Zum Beispiel wenn es um E-Books geht: Im vergangenen Jahr untersagte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den verringerten Mehrwertsteuersatz auf E-Books. Die nach EU-Recht verringerte Umsatzsteuer sei zulässig für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“. EU-Books würden zwar auf einem „physischen Träger gelesen, jedoch werde ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert. Daher sei die Anwendung des ermäßigten Satzes ausgeschlossen.

Frankreich und Luxemburg mussten daraufhin E-Books mit dem regulären Satz besteuern – wie es in Deutschland schon umgesetzt wird: Hierzulande gilt nur für Papier-Bücher der ermäßigte Satz von sieben Prozent, für E-Books und auch für Hörbücher dagegen 19 Prozent.

Das soll nun anders werden: Die EU-Kommission will das Mehrwertsteuersystem reformieren und Betrügereien zu erschweren. Dazu machte Brüssel zwei Vorschläge: Der erste sieht vor, alles weitestgehend wie bisher zu belassen und trotzdem einen einheitlicher Mehrwertsteuerraum zu schaffen, indem die bisher geltenden Regeln für den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen geändert wird. Der andere Vorschlag: Die Mitgliedsstaaten sollen wieder mehr Freiheiten bei der Entscheidung haben, wo der reduzierte Mehrwertsteuersatz greift. Beim EU-Gipfel im März hatten Staats- und Regierungschefs bereits deutlich gemacht, Option zwei zu präferieren.

Doch wie handhaben die EU-Länder die Mehrwertsteuer bisher? Und welche Ausnahmen gibt es? Unserer Korrespondenten berichten.


Deutschland: Zweitniedrigster Regelsatz in der EU

„Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ Lautet die Antwort in Deutschland „Zum Mitnehmen“, kassiert der Staat weniger Geld. Denn dann fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an, da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel greift. Isst man die Pommes hingegen in der Imbissbude, bezahlt man für eine Dienstleistung – und 19 Prozent Mehrwertsteuer fallen an.

Weitere Kuriositäten in Deutschland: Für den Kauf eines Kindersitzes fallen 19 Prozent an, für eine Fahrt mit dem Skilift hingegen 7 Prozent. Auch Gemälde und Silbermünzen unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Windeln, Mineralwasser und Fruchtsäfte hingegen dem regulären.

Trotzdem: Mit seinen 19 Prozent Mehrwertsteuer ist die Steuerlast in Deutschland mit am geringsten in der EU: Nur der Regelsatz Luxemburgs ist mit 17 Prozent geringer. Und wenn man sich auf den Weg nach Helgoland macht, muss man sogar überhaupt gar keine Mehrwertsteuern bezahlen: Die Nordsee-Insel ist seit mehr als 100 Jahren zoll- und steuerfrei.

Eva Fischer, Düsseldorf


Österreich: Im Land der Registrierkassen

Wenn es um Steuern geht, ist der österreichische Staat besonders eifrig. Mit 20 Prozent Mehrwertsteuer liegt die Alpenrepublik seit vielen Jahren in der Spitzengruppe in der Europäischen Union. Während sich die Österreicher mit ihrer hohen Mehrwertsteuer längst abgefunden haben, ist die von rot-schwarzen Regierung in Wien beschlossen Registrierkassenpflicht ein heißes Eisen. Heurige und Skihütten arbeiteten seit Jahrzehnten ohne eine Registrierkasse. Es gehört zum offenen Geheimnis, dass gerade in der Gastronomie auf diesem Weg mancher Umsatzeuro an den Fiskus vorbei geleitet wurde.

Den Generatoren des Schwarzgeldes will Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) dauerhaft das Handwerk legen. Auch eine Klage eines Unternehmers vor dem Verfassungsgerichtshof brachte die entsprechende Regelung nicht zu Fall. Zum 1. Mai kommt nun die Registrierkassenpflicht. Wer im Monat Januar die Voranmeldungszeitraum die Grenze von 15.000 Euro überschreitet, soll wird ab Mai zu einer Registrierkasse verpflichtet werden. Ob dann reihenweise die in Österreich so beliebten Heurigen schließen werden, wird sich zeigen müssen. Gegner der Registrierkassenpflicht hatten im Vorfeld mit der Schließung ihrer Besenwirtschaften gedroht.

Ebenfalls auf die Palme bringt nicht nur Weingüter, sondern auch Bürger im Land der Festspiele und Bälle die im März 2014 eingeführte Sektsteuer. Der Marktführer Schlumberger, ein Sektkellerei aus Wien, lief dagegen Sturm. Aller Protest blieb am Ende vergeblich. Durch die Steuer von einem Euro pro Liter befürchten die österreichischen Sekthersteller Nachteile im harten Wettbewerb mit Prosecco-Herstellern. Denn für diese Weinerzeugnisse – vornehmlich aus Italien - fällt die Sektsteuer nicht an.

Ökonomisch ist die Sektsteuer irrelevant. Doch dem österreichischen Staat ging es bei der Einführung offenbar um das Prinzip. Nur dem börsennotierten Sektkellerei Schlumberger verhagelte die Sektsteuer angesichts eines Umsatzeinbruchs die Bilanz 2014/15. „Die von den Marktzahlen leider bestätigte Wettbewerbsverzerrung, die Vernichtung und Gefährdung von Arbeitsplätzen sowie die insgesamt fehlenden Steuereinnahmen sollten Argumentation genug sein und als deutliche Aufforderung an die Politik gelten, die Schaumweinsteuer bei nächster Gelegenheit abzuschaffen“, sagte Schlumberger-Chef Eduard Kranebitter voller Ärger. Insider im Wiener Finanzministerium gehen aber davon aus, dass sich Kranebitters Wunsch in nächstet Zukunft nicht erfüllen wird.

Bitter stößt Besuchern von Theatern und Kinos des Alpenlandes die Anhebung der ermäßigten Umsatzsteuer auf. Ab Mai 2016 müssen für Tickets in Museen, Bäder, Filmtheater oder Kultureinrichtungen statt bislang zehn Prozent nunmehr 13 Prozent Umsatzsteuer gezahlt werden. Die Erhöhung ist Teil einer größeren Steuerreform, mit der die österreichische Regierung die Wettbewerbsfähigkeit des Landes erhöhen möchte. Das Alpenland leidet seit Jahren unter einem schwachen Wirtschaftswachstum.

Hans-Peter Siebenhaar, Wien


GB: Brexit-Debatte und Tampon-Steuer

Es waren zwei Themen, die auf den ersten Blick überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Großbritanniens Premier David Cameron hat sie dennoch miteinander kombinieren können: die Debatte über den möglichen Ausstieg des Landes aus der Europäischen Union und die Besteuerung weiblicher Hygieneprodukte. Auf dem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel im Februar waren dies die Aspekte, die für ihn die höchste Priorität hatten.

Das Kalkül dahinter: Cameron will die Tampon-Steuer kippen und so Europaskeptiker auf der Insel besänftigen, die sich für einen Abschied Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft stark machen, den so genannten Brexit. Sie begründen dies unter anderem mit der zunehmenden Einmischung Brüssels etwa nationale Belange wie Steuerangelegenheiten.

Die EU-Partner deuteten bereits im Februar ihr Entgegenkommen an und signalisierten, dass Mitgliedsstaaten künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie Tampons und Binden besteuern. Die jetzt angekündigte EU-Mehrwertsteuerreform bedeutet, dass Großbritannien ab 2017 die Steuer auf Hygieneartikel abschaffen kann. „Durch die Rückgabe des Besteuerungsrechts an Großbritannien zeigt die EU, dass sie bereit und auch in der Lage ist, Dinge zu ändern, die sich als Fehler erwiesen haben“, teilte Anneliese Dodds, britische Labour-Politikerin und Abgeordnete im Europäischen Parlament.

Der Widerstand in Großbritannien gegen die Tampon-Steuer hat historische Gründe und das Streben nach einer gewissen Gleichbehandlung: Rasierklingen und Babywindeln werden auf der Insel nicht besteuert. Für diese Produkte handelte London beim EU-Beitritt in den 1970er-Jahren Sonderregelungen aus. Tampons und Binden wurden damals vernachlässigt. Diesen Fehler wollte Cameron korrigieren und eine Gleichstellung mit Männerprodukten wie Rasierklingen erreichen.

Grundsätzlich gilt in Großbritannien ein Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent. Es gibt einen reduzierten Satz von fünf Prozent, der unter anderem derzeit noch für Tampons und Binden gilt, aber auch für Kindersitze für Autos und den heimischen Energieverbrauch. Bei einigen Produkten wird gar keine Mehrwertsteuer erhoben. Neben Rasierklingen und Babywindeln gilt das auch für die meisten Nahrungsmittel und für Kinderbekleidung.
Katharina Sloczyk, London


Italien: Ausnahme für Gourmets

Trüffel sind eines der kostbarsten Lebensmittel und bei Gourmets gefragt wegen ihres ganz besonderen Geschmacks. Nur ein, zwei hauchdünne Scheibchen reichen und die Pasta schmeckt einzigartig. In Italien werden sie in der Gegend von Alba und in Umbrien gestochen. Die weißen Knollen aus dem Piemont und die schwarzen aus Mittelitalien sind ein Vermögen wert. Und bisher galt beim Verkauf die volle italienische Mehrwertsteuer.

Italien liegt mit 22 Prozent Mehrwertsteuer deutlich über Deutschland, aber im Europa-Vergleich im Mittelfeld.

Doch es sieht ganz nach einer drastischen Erhöhung aus, auch wenn die Regierung von Matteo Renzi das unpopuläre Thema aus naheliegenden Gründen lieber vermeidet. Italien leidet unter einer hohen Steuerlast – allein die auf Arbeit betragen 42,8 Prozent. Im ersten Quartal 2016 hat der Fiskus 13,5 Millionen Euro eingenommen, meldet das Finanzministerium, eine Erhöhung um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Mit Blick auf die Haushaltszahlen – und das Defizit – schlägt der Rechnungshof nun vor, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, das sei „gerechtfertigt und anderen Maßnahmen vorzuziehen“. Die Rede ist von einem deutlichen Sprung auf 26 Prozent. Dabei galt bis 2011 noch der Satz von 21 Prozent und erst in Herbst 2013 wurde die Mehrwertsteuer erhöht auf 22 Prozent. Der Bericht des Rechnungshofes hat aber noch keine große öffentliche Debatte ausgelöst.

Doch natürlich gibt es Ausnahmen, und das betrifft die Trüffel: Nur noch zehn Prozent soll die Mehrwertsteuer künftig betragen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde Anfang April eingebracht. Der italienische Europaabgeordnete Alberto Cirio und Maurizio Marello, der Bürgermeister von Alba, hatten jahrelang dafür gekämpft, zumal in der ganzen EU schon der abgesenkte Steuersatz auf Trüffel gilt.

Denn für Lebensmittel wie Fleisch und Fisch gilt in Italien der Satz von zehn Prozent, für Getreide, Käse und Milchprodukte, Gemüse und Salat nur vier Prozent. Warum also der Wettbewerbsnachteil für Trüffel, dachten Cirio und Marello. Auch Energiekosten, Straßenbau und Rundfunk haben in Italien ermässigte Steuersätze.

Regina Krieger, Rom


Der hohe Norden: hoher Satz, wenig Ausnahmen

In nordeuropäischen Ländern liegt die Mehrwertsteuer traditionell sehr hoch. Sie ist wichtiger Bestandteil der Wohlfahrtssysteme. Eine Diskussion über die Mehrwertsteuersätze gibt es nicht, allenfalls wird darüber gestritten, welche Ware mit welchem Mehrwertsteuersatz belegt werden sollte.

Dänemark: Das kleine Königreich bildet bei der Mehrwertsteuer eine Ausnahme im hohen Norden. Das Land hat nur einen einzigen Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent. Keine Kuriositäten. Ausnahmen gibt es doch: Bei manchen Produkten wird keine Steuer erhoben, zum Beispiel auf den Verkauf von mehrmals monatlich erscheinenden Zeitungen.

Schweden: Deutlich komplizierter ist es in Schweden. Das Land hat drei verschiedene Mehrwertsteuersätze: sechs, zwölf und 25 Prozent. Der normale Mehrwertsteuersatz liegt bei 25 Prozent. Auf Lebensmittel, Restaurant- und Hotelbesuche werden dagegen zwölf Prozent erhoben. Bei nur sechs Prozent liegt die Mehrwertsteuer auf Taxifahrten, Bus-, Flug- und Zug-Reisen. Aber aufgepasst: Eine Karussellfahrt oder der Ritt auf dem Pony wird mit 25 Prozent besteuert, die Tour auf dem Ski-Lift dagegen nur mit sechs Prozent. Auch auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften beträgt die Mehrwertsteuer nur sechs Prozent.

Norwegen: Das Land ist zwar nicht Mitglied der EU, hat sich aber bei den Mehrwertsteuersätzen an der Praxis in den EU-Ländern orientiert. Der normale Mehrwertsteuersatz liegt bei 25 Prozent. 15 Prozent werden auf Lebensmittel erhoben, zehn Prozent auf Personentransport, Hotel- und Kinobesuche. Keine Mehrwertsteuer wird auf Zeitungen und Bücher erhoben.

Finnland: In Finnland beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 24 Prozent. 14 Prozent werden auf Lebensmittel, Hotel- und Restaurantbesuche erhoben, zehn Prozent auf Personentransporte, Bücher, Medikamente und Kulturveranstaltungen. Ärger verursacht in jüngster Zeit die 24-prozentige Mehrwertsteuer auf digitale Medien. Sie würde die Digitalisierung des Landes bremsen, sagen die Kritiker und fordern eine Senkung der Mehrwertsteuer für Online-Medien auf zehn Prozent.

Helmut Steuer, Stockholm

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%