
Berlin/BrüsselEine Schuldenbremse, die wie in Deutschland in jedem Euro-Land in der Verfassung steht: Dieses Ziel wollte die Bundesregierung unbedingt erreichen. Zu Wochenbeginn mahnte dies auch EZB-Direktor Jörg Asmussen an.
Doch in der letzten Verhandlungsrunde auf Staatssekretärsebene gestern in Brüssel über den neuen Fiskalpakt scheiterte die Bundesregierung mit diesem Vorhaben: Die Schuldenbremse soll nach dem neuen Text im nationalen Recht zwar „bindend und dauerhaft“ festgeschrieben werden, aber nur „vorzugsweise verfassungsrechtlich oder auf andere Weise, die garantiert, dass sie bei der nationalen Haushaltsaufstellung respektiert wird“, heißt es im neuen Entwurf für den Fiskalpakt-Vertrag. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor.
Hintergrund für das deutsche Einlenken ist, dass in einigen Euro-Staaten, etwa in Irland, eine Verfassungsänderung ein Referendum erfordert. Die irische Regierung fürchtet nach Aussage ihres Finanzministers Michael Noonan jedoch, dass ein Referendum zur Abstimmung über die Härten des Konsolidierungskurses würde – mit höchst ungewissem Ausgang.
Immerhin wurde im Vertrag festgelegt, dass die EU-Kommission die Regeln für einen Korrekturmechanismus allen Euro-Ländern vorgibt, wenn sie, etwa bei einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums, vom Haushaltsplan abweichen. Gegenüber dem vorherigen Entwurf gehärtet wurde die Formulierung über „außergewöhnliche Umstände“, die einen Verstoß gegen die Schuldenbremse erlauben: Es sind nun „ungewöhnliche Ereignisse außerhalb der Kontrolle“ des Staates, die „große Auswirkungen“ auf das nationale Budget haben, oder eine schwere Rezession“.
Deutschland konnte sich beim Klagerecht durchsetzen
Durchsetzen konnte sich Deutschland weitgehend beim Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Land gegen die Schuldenregel verstoßen hat und die automatischen Sanktionen der Kommission ignoriert, können ein oder mehrere Euro-Staaten gegen den Sünder vor dem EuGH klagen. Deutschland hätte das Klagerecht zwar gerne der EU-Kommission gegeben. Dies hielten aber EU-Juristen für nicht mit dem EU-Vertragsrecht vereinbar. Festgelegt wurde aber, dass die Urteile des EuGH bindend sind. Bei einem erneuten Verstoß des Landes kann der EuGH eine Strafe bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) an den Rettungsschirm ESM festsetzen. Das Einhalten des Fiskalpakts ist Voraussetzung für etwaige Hilfszahlungen aus dem ESM.
Der Vertrag soll am 1.1.2013 in Kraft treten, wenn mindestens zwölf Euro-Staaten ihn unterzeichnet haben. Deutschland wollte ursprünglich, dass mindestens 15 Euro-Staaten von Anfang an dabei sind. Bei den EU-Staaten, die nicht den Euro haben, baute sich gestern eine unerwartete Abwehrfront gegen den Pakt auf. Tschechien will nun erst nach einem Referendum mitmachen. Sogar Polen, bisher glühender Verfechter einer neuen Stabilitätskultur, wandte sich ab und verlangte, bei den Verhandlungen der Euro-Gruppe dabei zu sein.
Der neue Vertragstext sieht vor, dass sie einmal im Jahr an einem Euro-Gipfel teilnehmen sollen oder dann, wenn die Euro-Staaten dies wünschen. Neuer Streit ist so für das EU-Finanzministertreffen Anfang kommender Woche programmiert.











