Nationale Parlamente werden wichtiger

Außerdem werden die nationalen Parlamente aufgewertet. Der Bundestag hatte in der Vergangenheit beklagt, nicht rechtzeitig über Brüsseler Pläne informiert zu werden. Dies sollte sich nun ändern, denn die EU-Kommission muss alle neuen Gesetzesinitiative unmittelbar nach der Bekanntgabe an die nationalen Parlamente weiterleiten.
Ein sogenanntes Frühwarnsystem gibt den nationalen Parlamenten die Möglichkeit, binnen acht Wochen Einspruch gegen das vorgeschlagene Gesetz einzulegen. Reagiert nur ein einzelnes nationales Parlament, dann passiert nichts. Legt aber ein Drittel aller Parlamente der Mitgliedsländer Widerspruch ein, dann muss die Kommission den Vorschlag überdenken.
Wenn die Hälfte aller nationalen Parlamente protestiert, dann muss die Kommission begründen, warum sie keinen neuen Vorschlag vorlegt. Die nationalen Parlamente können auch über ihre Regierungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen einen Kommissionsvorschlag klagen, wenn sie der Ansicht sind, dass die EU in Belange einmischt, die besser auf einen niedrigeren Ebene geregelt werden sollten. Wenn der EuGH entscheidet, dass die EU tatsächlich das Subsidiaritätsprinzip verletzt, dann muss die Kommission den Vorschlag zurückziehen.
Neue Posten: Ratspräsident und EU-Außenpolitikvertreter
Neues Spitzenpersonal Der Vertrag von Lissabon hat zwei neue Posten geschaffen: Einen Ratspräsidenten und einen Hohen Vertreter für Außenpolitik. Mit dem früheren belgischen Premierminister Herman van Rompuy und Handelskommissarin Catherine Ashton wurden die beiden Posten schon vor zwei Wochen besetzt. Kritiker sprechen allerdings von einer vertanen Chance: Europa hat die Gelegenheit, sich ein Gesicht zu geben, nicht genutzt.
Die genaue Aufgabenbeschreibung der beiden bleibt im Vertrag von Lissabon vage. Der Ratspräsident bereitet die europäischen Gipfel vor und soll Impulse geben. Er soll die EU auch international repräsentieren. Allerdings soll das auch die Rolle der neuen Außenministerin sein. Wer für die EU welchen Termin im Ausland wahrnimmt, wird sich erst noch herausstellen. Außenministerin Ashton wird ein eigenes diplomatisches Corps unterstehen, das sich im Aufbau befindet.














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Alle Kommentare lesen08.12.2009, 12:27 UhrAnonymer Benutzer: Demokratie Jetzt!
GG
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
So ist nach Ratifizierung der Tatbestand unserer Regierung erfüllt nach
GG
Artikel 20
Die bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
08.12.2009, 12:26 UhrAnonymer Benutzer: Demokratie Jetzt!
EU=Europas Unglück
Der EU-Reformvertrag/Vertrag von Lissabon
die umbenannte EU-Verfassung !!!
Der EU-Reformvertrag oder auch Vertrag von Lissabon genannt ist die minimal abgespeckte Version der
abgeschmetterten EU-Verfassung.
Dieser Vertrag welcher unser Grundgesetz und auch die Verfassungen anderer Mitgliedstaaten weitestgehend aushöhlt und „ablöst“ ,unser bundesverfassungsgericht zu einer kleinen Kontrolleurin
herabsetzt ist eigentlich an Perversion gar nicht mehr zu überbieten.
Hier ein paar der wichtigsten Punkte aus diesem völkerrechtswidrigen Schriftstück,
die ich der einfachheit etwas anders niederschreiben musste ,welche aber den Sinn der Schrift weder verändert ,beschönigt noch dämonisiert haben.
1.Der EU-Rat wird von den Mitgliedsstaaten uneingeschränkt bevollmächtigt Gesetze in der
Sicherheits,-Justiz,-Finanz,-Sozial,-Renten,-bildung,-Kultur,-Wirtschaft,-Gesundheit,-Agrar,- Politik
zu ändern und zu erlassen.
2.Die Parlamente der einzelnen Staaten sind nur noch Repräsentanten da durch das sogenannte „vereinfachte Verfahren“ letztendlich der EU Ratspräsident auch ohne die Zustimmung des
EU-Parlarments Gesetze und Verordnungen erlassen darf.
3.Das Militär darf auch im inland eingesetzt werden gegen Terroristen
und auch gegen Demonstranten.
4.Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich zur Aufrüstung mit der Klausel den Vereinigten Staaten (USA)
und israel uneingeschränkte Solidarität zu Garantieren.
5.Der EU-Rat bzw. der EU-Ratspräsident hat die Entscheidungsgewalt über
Militärische interventionen der EU-Mitgliedstaaten.
6.Jedem EU-Mitgliedstaat wird die möglichkeit gegeben zu Entscheiden ob die Todesstrafe
in seinem Land wieder Anwendung findet
7.Der EU-Reformvertrag löst Rechts,-und Völkerrechtswidrig unser Grundgesetz ab
nach
30.11.2009, 23:29 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt
barroso, der Maoist (einmal googeln). Gemeinsamer Markt - OK, aber Diktatur der bürogratie? (bürokratur?). Nein, danke.