Kommentare zu: Was der Vertrag von Lissabon an EU-Neuerungen bringt

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6 Kommentare
  • 30.11.2009, 10:23 UhrAnonymer Benutzer: super

    Das hat nichts mehr mit "Demokratie" zutun.

  • 30.11.2009, 12:02 UhrAnonymer Benutzer: Herr Hasenbein

    ich lese "informationsrechte" für nationale Parlamente oder MiTbestimmungsrechte oder Mitspracherechte für das Europaparlament. Der Vertrag von Lissabon stellt die Abkehr von der parlamentarischen Demokratie dar. ich hoffe nur, dass möglichst viele Länder von ihrem Recht Gebrauch machen und austreten...ich bin die EU mit ihrer Kriegstreiberei und Anti-Demokratentum leid.

  • 30.11.2009, 12:29 UhrAnonymer Benutzer: powerhouse

    diese eu braucht keiner!!!!!!!!

  • 30.11.2009, 23:29 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt

    barroso, der Maoist (einmal googeln). Gemeinsamer Markt - OK, aber Diktatur der bürogratie? (bürokratur?). Nein, danke.

  • 08.12.2009, 12:26 UhrAnonymer Benutzer: Demokratie Jetzt!

    EU=Europas Unglück
    Der EU-Reformvertrag/Vertrag von Lissabon
    die umbenannte EU-Verfassung !!!
    Der EU-Reformvertrag oder auch Vertrag von Lissabon genannt ist die minimal abgespeckte Version der
    abgeschmetterten EU-Verfassung.
    Dieser Vertrag welcher unser Grundgesetz und auch die Verfassungen anderer Mitgliedstaaten weitestgehend aushöhlt und „ablöst“ ,unser bundesverfassungsgericht zu einer kleinen Kontrolleurin
    herabsetzt ist eigentlich an Perversion gar nicht mehr zu überbieten.

    Hier ein paar der wichtigsten Punkte aus diesem völkerrechtswidrigen Schriftstück,

    die ich der einfachheit etwas anders niederschreiben musste ,welche aber den Sinn der Schrift weder verändert ,beschönigt noch dämonisiert haben.



    1.Der EU-Rat wird von den Mitgliedsstaaten uneingeschränkt bevollmächtigt Gesetze in der

    Sicherheits,-Justiz,-Finanz,-Sozial,-Renten,-bildung,-Kultur,-Wirtschaft,-Gesundheit,-Agrar,- Politik

    zu ändern und zu erlassen.



    2.Die Parlamente der einzelnen Staaten sind nur noch Repräsentanten da durch das sogenannte „vereinfachte Verfahren“ letztendlich der EU Ratspräsident auch ohne die Zustimmung des

    EU-Parlarments Gesetze und Verordnungen erlassen darf.



    3.Das Militär darf auch im inland eingesetzt werden gegen Terroristen

    und auch gegen Demonstranten.



    4.Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich zur Aufrüstung mit der Klausel den Vereinigten Staaten (USA)

    und israel uneingeschränkte Solidarität zu Garantieren.



    5.Der EU-Rat bzw. der EU-Ratspräsident hat die Entscheidungsgewalt über

    Militärische interventionen der EU-Mitgliedstaaten.



    6.Jedem EU-Mitgliedstaat wird die möglichkeit gegeben zu Entscheiden ob die Todesstrafe

    in seinem Land wieder Anwendung findet



    7.Der EU-Reformvertrag löst Rechts,-und Völkerrechtswidrig unser Grundgesetz ab

    nach

  • 08.12.2009, 12:27 UhrAnonymer Benutzer: Demokratie Jetzt!

    GG

    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    So ist nach Ratifizierung der Tatbestand unserer Regierung erfüllt nach

    GG

    Artikel 20



    Die bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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