Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Türkei zu Yücel-Stellungnahme aufgefordert

Der Fall Deniz Yücel sorgt weiter für Aufsehen. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zu einer Stellungnahme aufgefordert - sei diese für ein Urteil des Gerichts doch von größter Bedeutung.

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Der Korrespondent der „Welt“ ist in der Türkei inhaftiert. Quelle: dpa

Berlin Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die türkische Regierung einem Bericht der „Welt“ zufolge aufgefordert, eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten Journalisten Deniz Yücel abzugeben. Das teilte das Gericht Yücels Rechtsanwalt Veysel Ok in einem Schreiben mit, das am Mittwoch zugestellt wurde und der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt.

Yücel hatte Anfang April beim EGMR Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. Die Stellungnahme der türkischen Regierung sei eine wesentliche Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichts, heißt es in dem Bericht. Für die Abgabe der Stellungnahme hat das Gericht der türkischen Regierung demnach eine Frist bis einschließlich 23. Oktober gesetzt.

Dem Schreiben des EGMR zufolge habe der Gerichtshof auch bei der Bundesregierung angefragt, ob diese - in Anbetracht der deutschen Staatsbürgerschaft Yücels - eine Stellungnahme abgeben wolle. Nach Eingang der Stellungnahme aus Ankara könnten Yücels Anwälte in einer eigenen Stellungnahme darauf reagieren. Anschließend könne der Fall vor dem EGMR verhandelt werden.

Der „Welt“-Korrespondent Yücel hatte am 6. April Beschwerde vor dem EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt. Dabei beruft er sich vor allem auf Artikel 3 (Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der deutsch-türkische Journalist ist seit Ende Februar in der Türkei in Untersuchungshaft. Ihm werden Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigte Yücel außerdem öffentlich, ein Terrorist und deutscher Spion zu sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann in Verfahren aus Mitgliedsstaaten des Europarates entscheiden, dem auch die Türkei angehört.

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