Frankreich Klage gegen Fracking-Verbot scheitert

Das französische Fracking-Verbot ist rechtmäßig. Der Verfassungsrat in Paris stuft den Umweltschutz höher ein als die unternehmerische Freiheit. Nun drohen Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe.

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Beim sogenannten Fracking wird mit hohem Druck unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien das Gestein so aufgebrochen, dass Gas entweichen kann. Quelle: ap

Paris Das US-Energieunternehmen Schuepbach ist mit einer Klage gegen das französische Förderverbot für Schiefergas durch Fracking gescheitert. Der Verfassungsrat sieht nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung keinerlei Anlass, ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2011 zu kippen. Die Regelungen dienen demnach dem Umweltschutz und damit dem Gemeinwohl. Eine unzulässige Einschränkung des Eigentumsrechts oder der unternehmerischen Freiheit sei nicht zu erkennen, urteilten die Verfassungsrichter in Paris.

Beim sogenannten Fracking wird mit hohem Druck unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien das Gestein so aufgebrochen, dass Gas entweichen kann. Kritiker warnen, dass der Einsatz von gefährlichen Stoffen zu unvertretbaren und nicht beherrschbaren Risiken für die Umwelt führt.

Trotz der Entscheidung des Gerichts drohen dem französischen Staat nun aber Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Grund ist die Tatsache, dass Schuepbach von französischen Behörden zunächst Explorationsgenehmigungen für Fracking-Projekte erhalten hatte. Diese wurden erst nach Verabschiedung des neuen Gesetzes im Jahr 2011 widerrufen.

In Deutschland wird über das Fracking-Verfahren ebenfalls seit Monaten diskutiert. Gesetzespläne zur Neuregelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten scheiterten allerdings Anfang Juni. Die FDP lehnte ein Moratorium ab, mit dem Fracking für einen bestimmten Zeitraum verboten worden wäre. In den USA hat der flächendeckende Einsatz dieser Technik zu einer deutlich höheren Gasförderung und einem massiven Rückgang der Preise für Erdgas geführt.

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