Ist der Freihandel obsolet geworden, wie die neue amerikanische Administration meint? Um diese Frage wird es gehen, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Donald Trump in Washington an diesem Freitag zusammenkommen – direkt oder indirekt. Um diese Frage soll es auch in dieser Kolumne gehen.
Man droht Ländern mit bilateralen Handelsbilanzüberschüssen gegenüber den USA mit Importzöllen, das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) soll neu verhandelt werden. Zusätzlich wird in der republikanischen Partei darüber nachgedacht, die Unternehmenssteuern zu reformieren und importierte Vorleistungen nicht als Kosten für die Gewinnermittlung anzuerkennen. Die amerikanische Regierung liegt damit im Zeitgeist, sowohl die politische Linke als auch die Rechten unterstützen die Abschottung.
Aber hilft Protektionismus bei der Bewältigung der drängendsten wirtschafts- und sozialpolitischen Probleme? Die Probleme, die der Präsident als Begründung für seinen protektionistischen Plan nennt, nämlich bilaterale Handelsbilanzdefizite und Jobverluste in traditionellen amerikanischen Industrien, haben tatsächlich mit Außenhandel nur wenig zu tun. Ökonomische sowie politökonomische Überlegungen legen dabei den Schluss nahe, dass freier Handel und offene Märkte die bestmögliche Handelspolitik eines Landes darstellen. Die durch zahlreiche theoretische und empirische Studien unterstützten ökonomischen, sozialen und politischen Argumente sind die folgenden:
1. Außenhandel ist nur die Ausweitung der Arbeitsteilung im Inland. Auch dort herrscht insofern Freihandel, als dass Produkte aus Köln in Düsseldorf nicht verzollt werden müssen. Auch im Inland findet eine Spezialisierung gemäß unterschiedlichen Fähigkeiten und Ressourcen statt, auch dort gilt das Theorem der komparativen Kostenvorteile. Man stelle sich vor, jede deutsche Stadt erhebe eine eigene Körperschaftsteuer, bei der zur Gewinnermittlung Vorleistungen aus anderen Orten nicht abzugsfähig wären.
2. Die Freiheit, den Handelspartner zu wählen, kann man als ein Bürgerrecht interpretieren. Anders gewendet: Mit welchem Recht kann der Staat Bürgern verbieten, sich Vertragspartner auszusuchen, wo sie wollen? Außenhandel stärkt somit dieses Recht und die Freiheit des Individuums, aber auch der gesamten Gesellschaft. Denn mit Öffnung der nationalen Märkte erweitert sich die Anzahl potentieller Handelspartner wie auch möglicher wirtschaftlicher Aktivitäten erheblich. Diese Vielfalt an potentiellen Handelspartnern vermindert sozusagen nebenbei die Abhängigkeit von einzelnen Handelspartnern und steigert – entgegen vieler Vorurteile – die nationale Unabhängigkeit. Dies gilt dann besonders, wenn die Bürger eines Landes mit Partnern in vielen Ländern handeln. Heutzutage sind Unternehmen vielfach global aufgestellt. Ihre globalen Wertschöpfungsketten bestehen aus vielen Stufen in vielen Ländern. Es gibt im Grunde kaum noch eine klassische Unterteilung in deutsche und amerikanische (oder anderer Nationalität) Industrie mehr. Das wiederum heißt, dass Importschutz die Vorleistungen vieler Exporteure erheblich verteuert.
Wissenswertes zum internationalen Handel
Die Frage, ob Handel gut oder schlecht ist, gilt in der Volkswirtschaftslehre längst als geklärt. Eine weit überwiegende Mehrheit von Ökonomen vertritt die Meinung, dass internationale Arbeitsteilung nützlich ist und den Wohlstand steigert. Indes unter einer wichtigen Voraussetzung: Die Regeln müssen fair sein, damit das Kräfteverhältnis zwischen den Handelspartnern nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Das kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden - nachfolgend eine Übersicht.
Einfache Handelsverträge etwa zwischen zwei Ländern sind die unkomplizierteste Form von Handelsabkommen. Im Gegensatz etwa zu multilateralen Vereinbarungen sind nur zwei Parteien an den Verhandlungen beteiligt, was eine Einigung deutlich vereinfacht. Zudem geht es bei solchen Verträgen meistens nur um Handelsströme, insbesondere die Höhe von Zöllen. Andere Fragen wie Umweltstandards werden meist ausgeklammert. Das führt jedoch zum größten Nachteil solcher Abkommen: Von ihnen kann nicht erwartet werden, dass sie zwei Wirtschaftsräume umfassend miteinander verbinden, weil viele Fragen ungeklärt bleiben.
Wollen zwei oder mehr Länder über den Tausch von Waren und Dienstleistungen hinausgehen und ihre wirtschaftlichen Beziehungen umfassend regeln, werden die benötigten Abkommen umfangreicher und komplexer. Beispiele sind das zwischen der EU und den USA angedachte TTIP, das asiatisch-pazifische Abkommen TPP oder das asiatische Freihandelsprojekt RCEP. Derartige Abkommen regeln nicht nur Handelsfragen oder Zölle. Vielmehr geht es auch um Fragen des Verbraucherschutzes, der Umweltverträglichkeit von Waren und Diensten, den Schutz von Unternehmensinvestitionen oder die Angleichung von Produktstandards. Die Länder versprechen sich davon einen noch reibungsloseren Handel und mehr Wohlstand.
Eine Steigerung zu TTIP & Co. sind feste Verbünde aus mehreren souveränen Staaten. Als Paradebeispiel gilt die Europäische Union (EU), die nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine - wenn auch unvollendete - politische Union ist. Die Beziehungen der Länder sind über den EU-Vertrag geregelt. Der gemeinsame Binnenmarkt der EU verfügt über weitgehende Bewegungsfreiheit von Gütern, Dienstleistungen, Arbeitnehmern und Kapital. Auch sind viele rechtliche Fragen stark angeglichen, was Kritikern mitunter zu weit geht. Großbritannien bemängelte die Vereinheitlichung schon lange, beschloss den Austritt aber vor allem wegen des Zustroms ausländischer Arbeitskräfte. Wie kompliziert ein Abschied aus einem Wirtschaftsverbund ist, wird der Brexit zeigen.
Die WTO ist quasi eine Dachorganisation für den Welthandel. Ihr gehören 164 Mitgliedsländer an, darunter die Staaten der Europäischen Union, die USA und China. Die WTO als Handelsverbund zu bezeichnen, ginge viel zu weit. Vielmehr soll die Organisation die allgemeinen Regeln für den Handel überwachen und weiterentwickeln. Der Einfluss der WTO auf ihre Mitglieder ist indes begrenzt und basiert vor allem auf Kooperation. Eigene Sanktionsmittel im Falle des Regelbruchs hat die WTO im Grunde nicht.
Mit der Globalisierung galt der Protektionismus eigentlich als überwunden. Er ist das Gegenteil von Freihandel, weil dabei versucht wird, sich nach außen abzuschotten. Dazu dienen hohe Einfuhrzölle und -verbote, verbunden mit der Subventionierung eigener Exporte. Protektionismus kennt nach ökonomischer Lehre keine Gewinner, weil meist Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden. Ergebnis ist ein kleineres und teureres Güterangebot, das den Wohlstand verringert. Dennoch will US-Präsident Donald Trump der amerikanischen Industrie zu neuem Glanz verhelfen, indem er sie vor ausländischer Konkurrenz schützt. Kritiker wenden ein, dass nicht nur die Globalisierung, sondern auch die fortschreitende Technisierung für den Verlust von Arbeitsplätzen verantwortlich sei.
3. Statische Effizienz: Die im Vergleich zur Autarkie erweiterte Arbeitsteilung erlaubt die Spezialisierung nach komparativen Kostenvorteilen und verbessert so die Allokation der Ressourcen. Konkret bedeutet dies, dass sich Handelspartner auf das Gut beziehungsweise den Produktionsschritt spezialisieren, bei dessen Produktion sie relativ (gemessen an den Kostenstrukturen) am besten sind. Selbst wenn ein Partner absolut alles am besten könnte, lohnt sich deshalb Arbeitsteilung für sämtliche Beteiligte, da sie die relativen Preise jeweils zugunsten der Partner so verändert, dass sie sich besser stellen als im Status quo ante.