Geheimgefängnisse Die Folterkeller der CIA

Brutale Verhörmethoden und illegaler Freiheitsentzug - die CIA hat im Kampf gegen den Terror skrupellos agiert. Im Prozess um die Anschläge vom 11. September dürfte der Senats-Untersuchungsbericht eine Rolle spielen.

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Eine Aufnahme von dem Terrorangriffen am 11. September 2001: Mit dem Attentat auf das World Trade Center veränderten sich die Methoden der CIA. Quelle: ap

Washington Die US-Öffentlichkeit wartet darauf, mehr über die brutalen Verhörmethoden des Geheimdienstes CIA zu erfahren. Noch ist unklar, was genau in der freigegebenen Zusammenfassung des Berichts stehen wird, den der Geheimdienstausschuss des Senats nach jahrelanger Ermittlungsarbeit verfasst hat. Beobachter rechnen mit weiteren juristischen Komplikationen im Verfahren um die Anschläge vom 11. September 2001.

Anfang April hatte der Senat beschlossen, Teile des Berichts zu veröffentlichen. Es geht um Vorfälle während der Amtszeit des damaligen Präsidenten George W. Bush in Geheimgefängnissen der CIA im Ausland. Kritiker bezeichnen die fraglichen Verhörmethoden als Folter, etwa das sogenannte „Waterboarding“, bei dem der Gefangene das Gefühl hat zu ertrinken.

Die Ausschussmitglieder sichteten Dokumente im Umfang von mehr als zehn Millionen Seiten. Der noch geheime Abschlussbericht ist etwa 6200 Seiten lang. Die für die Veröffentlichung vorgesehene Zusammenfassung soll rund 400 Seiten umfassen.

Die von Präsident Barack Obama angeordnete „declassification“, also die Freigabe der ursprünglich als vertraulich eingestuften Informationen, wird vom Nationalen Geheimdienstdirektor, James Clapper, überwacht. Außerdem seien die CIA, das Verteidigungs-, das Außen- und das Justizministerium involviert, sagte ein Sprecher von Dianne Feinstein, der Vorsitzenden des Geheimdienstausschusses im Senat.

Selbst wenn nur ein kleiner Teil des Materials zugänglich gemacht werden sollte, hätte das nach Ansicht von Rechtsexperten erhebliche Auswirkungen auf die schon lange anstehenden Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo.


Bis zu vier Jahre lang ohne Anklage festgehalten

Die Ankläger hatten gehofft, dass der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, und vier weitere Terrorverdächtige im nächsten Jahr endlich beginnen kann. Ein anderer Prozess, bei dem es um den Bombenanschlag auf das US-Kriegsschiff „USS Cole“ geht, sollte noch in diesem Jahr eröffnet werden. Rechtliche und logistische Probleme infolge des Verhandlungsortes sowie andere Faktoren haben die Verfahren verzögert.

In beiden Fällen wurden die Angeklagten vor ihrer Überstellung nach Guantanamo in CIA-Gefängnissen im Ausland festgehalten und verhört - bis zu vier Jahre lang. Alle erklärten, sie seien brutal misshandelt worden. Vor dem Militärtribunal sind Beweismittel, die aus solchen Verhören stammen, nicht zulässig.

Die Verteidiger der fünf 9/11-Angeklagten bemühen sich nun um eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Senatsberichts und der entsprechenden Dokumente, die die Inhaftierung ihrer Mandanten in den CIA-Gefängnissen betreffen. Sie beklagen, sie hätten so gut wie keine Informationen über das, was dort mit den Männern passiert sei. Genau diese Informationen seien aber nötig, um die Haftbedingungen in Frage zu stellen oder - im Falle eines Schuldspruchs - gegen die Verhängung der Todesstrafe argumentieren zu können.

Ein unrechtmäßiger Freiheitsentzug oder Bestrafung vor einem Prozess kann nach Militärrecht Grund für die Reduzierung des Strafmaßes sein oder Anlass für eine Anfechtung des Urteils.

Einer der Verteidiger Mohammeds, Major Jason Wright, sagte, der Senatsbericht könne der Öffentlichkeit ein Bild davon vermitteln, was sein Mandant in CIA-Gewahrsam erlitten habe. Das meiste, was die Verteidigung bisher über seine Behandlung wisse, stamme aus einem stark zensierten Bericht des CIA-Generalinspekteurs. Demnach wurde an Mohammed unter anderem das „Waterboarding“ praktiziert: Dem Gefangenen wird ein Tuch übers Gesicht gelegt, das mit Wasser übergossen wird. Dadurch hat er den Eindruck zu ertrinken.

Offizielle Angaben, wonach es 183 bestätigte Fälle von „Waterboarding“ gab, hält Wright für stark untertrieben: „Ich versichere Ihnen, es ist noch viel mehr passiert, und das ist nicht nur beschämend, sondern abscheulich.“

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