Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen IS-Rückkehrer schwierig

Körperverletzung, Mord, Sprengstoffanschläge: IS-Terroristen begehen zahllose Verbrechen. Kehren sie nach Hause zurück, werden sie angeklagt – doch nicht immer reichten die Beweise, klagt Generalbundesanwalt Peter Frank.

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„Wir gehen davon aus, dass einige dieser Täter Blut an den Händen haben“, sagt der Generalbundesanwalt – doch oft fehlten Beweise. Quelle: dpa

Berlin Die Justiz hat laut Generalbundesanwalt Peter Frank Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Taten aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus. Wenn Rückkehrer aus den Reihen der Terrormiliz IS oder anderer Gruppen dingfest gemacht werden, könne man ihnen zumeist nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachweisen, sagte Frank der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag). „Allerdings haben wir oft den Eindruck, dass diese Leute nicht nur zum Wachdienst oder zur Waffenausbildung in Syrien waren, sondern dass sie vielfach an Körperverletzungen, Tötungshandlungen und Sprengstoffanschlägen beteiligt waren.“

Weiter sagte Frank der Zeitung: „Wir gehen davon aus, dass einige dieser Täter Blut an den Händen haben, aber das können wir häufig nicht nachweisen.“ Das Problem bestehe darin, Beweismittel aus einem Kriegsgebiet zu bekommen, in dem jegliche staatlichen Strukturen zusammengebrochen seien. „Kooperation im Wege der Rechtshilfe funktioniert weder mit Syrien noch mit dem Irak“, erläuterte der Generalbundesanwalt.

Franks Fazit: Mit den entsprechenden Strafvorschriften komme die Justiz zwar gut zurecht, „es gibt aber Ermittlungsprobleme“. Nach seinen Worten führt die Bundesanwaltschaft derzeit rund 130 Verfahren gegen knapp 200 Beschuldigte – meist gegen Mitglieder und Unterstützer ausländischer Terrorgruppen.

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