Informationsministerium Indische Regierung zieht Regelung gegen Fake News zurück

Journalisten sollten beim Verdacht, Fake-News zu verbreiten, ihre Akkreditierung verlieren. Doch die indische Regierung legt ihre Pläne auf Eis.

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Viel kritisiert wurde die Presse-Regelung der indischen Regierung. Nun ordnet Präsident Narendra Modi die Aufhebung an. Quelle: dpa

Neu Delhi Die indische Regierung hat eine umfassende neue Regelung gegen die Verbreitung von Fake News erlassen und kurz darauf gleich wieder zurückgezogen. Das Informationsministerium hatte am Montagabend zunächst bekanntgegeben, dass Reporter bereits für den bloßen Vorwurf der Verbreitung von falschen Nachrichten ihre Akkreditierung verlieren können. Kurz darauf berichteten mehrere indische Medien, dass Regierungschef Narendra Modi die Anordnung zurückziehen lassen habe. Das Ministerium bestätigte das kurz darauf.

Modi ist den Berichten zufolge der Ansicht, dass der indische Presserat sich mit Fake News beschäftigen sollte. Journalisten und Oppositionspolitiker hatten die zuvor verkündete Maßnahme als Versuch kritisiert, die Medien im Vorfeld der voraussichtlich 2019 stattfindenden Parlamentswahlen mundtot zu machen. Es handele sich um einen atemberaubenden Angriff auf die Mainstream-Medien, schrieb der Politikjournalist Shekhar Gupta auf Twitter.

Der ursprünglichen Erklärung des Informationsministeriums zufolge sollte die Akkreditierung eines jeden Journalisten, der „Fake News erzeugt und/oder verbreitet“, bis zur Klärung der Vorfalle eingefroren werden. Jeder Betroffene, dem die Verbreitung nachgewiesen wird, sollte demnach im ersten Fall für sechs Monate seine Bescheinigung verlieren, im zweiten Fall für ein Jahr und permanent, wenn es dann noch einmal passiert. Genauer definiert wurde der Begriff Fake News nicht.

Journalisten ist es in Indien möglich, auch ohne Akkreditierung der Regierung zu arbeiten. Ein Presseausweis ist aber nötig, um über Veranstaltungen der Regierung und der einzelnen Ministerien zu berichten und um Zugang zum Parlament zu erhalten.

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