Interview Sedelmayer  „Vergeltungsmaßnahmen von Russland sind fast zwingend“

Die Investoren des enteigneten Ölkonzerns Jukos wollen russisches Staatseigentum in Deutschland zwangsversteigern. Franz Sedelmayer ist der Einzige, dem dies bisher gelang. Ein Gespräch über den drohenden Pfändungskrieg.

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Die wichtigsten Export- und Importländer von Erdöl
Nigerianische Arbeiter an einer Öl-Leitung Quelle: dpa
Rang 5: Vereinigte Arabische EmirateExport: 120,6 Millionen Tonnen Anteil an Gesamtexporten: 5,8 Prozent Quelle: AP
Rang 4: IrakExport: 120,7 Millionen Tonnen Anteil an den Gesamtexporten: 5,8 Prozent Quelle: dapd
Rang 3: KanadaExport: 128,0 Millionen Tonnen Anteil am Gesamtexport: 6,1 Prozent Quelle: REUTERS
Rang 2: RusslandExport: 239,4 Millionen Tonnen Anteil an Gesamtexporten: 11,4 Prozent Quelle: dpa
Rang 1: Saudi-ArabienExport: 375,5 Millionen Tonnen Anteil am Gesamtexport: 17,9 Prozent Quelle: dpa
Die größten ÖlimporteureRang 6: DeutschlandImport: 93,4 Millionen Tonnen Anteil an den globalen Importen: 4,3 Prozent Quelle: dpa

Anfang des Jahrhunderts war Jukos noch eines der größten Erdölunternehmen Russlands. 2004 ließ die Regierung in Moskau den Konzern zerschlagen und schickte den Vorstandsvorsitzenden, Michael Chodorkowski, für zehn Jahre ins Gefängnis. Diesen Sommer urteilte ein Schiedsgericht in Den Haag, dass die Aktionäre des Konzerns unrechtmäßig enteignet wurden und sprach ihnen die höchste Entschädigungssumme aller Zeiten zu: 50 Milliarden US-Dollar. Russland weigert sich allerdings beharrlich die Aktionäre zu entschädigen.

Wie die Jukos-Investoren trotzdem an ihr Geld kommen könnten, zeigt der Fall eines unerschrockenen Bayers. Franz Sedelmayer kämpft seit 20 Jahren gegen Russland um Recht und Millionen. 1994 wurde der Münchner Kaufmann mit seiner Sicherheitsfirma vom damaligen russischen Präsidenten, Boris Jelzin, per Präsidialdekret enteignet. Sedelmayer klagte und bekam Recht. Weil Russland ihm aber nie einen Cent überwies, ließ er russischen Staatsbesitz im Ausland mehrfach zwangsversteigern.

Sedelmayer erstritt weltweit jene Grundsatzentscheidungen, mit denen jetzt auch die Jukos-Gläubiger an ihr Geld gelangen wollen. Ein Gespräch über die Möglichkeiten und Grenzen des Pfändens von Staatsbesitz.

WirtschaftsWoche: Herr Sedelmayer, ein Schiedsgericht urteilte im Sommer, dass die Aktionäre des ehemaligen Ölkonzerns Jukos von Russland unrechtmäßig enteignet wurden. Der Anwalt des Jukos-Konsortiums hat jetzt laut Spiegel angekündigt, auch bei deutschen Gerichten die Vollstreckung des Urteils zu beantragen. Was kommt da auf Deutschland zu?

Chronologie des Falls Michail Chodorkowski

Sedelmayer: Das Problem ist: Den enteigneten Jukos-Investoren ist zwar vom Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag die höchste Entschädigungssumme aller Zeiten zugesprochen worden. Aber Russland erkennt Schiedsgerichtsurteile schlichtweg nicht an und weigert sich stets Gläubiger zu bezahlen. Das habe ich selbst leidvoll erfahren. Für die Jukos-Gläubiger heißt das, Sie haben erst die Hälfte des Weges, nämlich den kostengünstigeren Teil,  hinter sich. Sie haben zwar einen Rechtsanspruch erwirkt, aber um an ihr Geld zu kommen, müssen sie den jetzt auch vollstrecken. 

 Wie treibt man Geld von einer Supermacht ein?

Zunächst muss man sich damit beschäftigen, wo Russland überall Vermögenswerte hat. In Russland selbst haben die Jukos-Aktionäre  keine Chance, also bleibt ihnen nur die Möglichkeit, russisches Eigentum außerhalb Russlands aufzuspüren.

 Der Kölner Rechtswissenschaftler Jörn Griebel attestiert Ihnen beim Auftreiben von russischem Vermögen ein besonderes „detektivisches Gespür“. Wo wurden Sie fündig?

Beim Pfänden muss man schon ein wenig kreativ sein, das stimmt. Ich habe vor allem nach Drittschuldnern gesucht. Also nach Firmen oder Personen, die meinem Schuldner Geld schulden. Ich habe dann beispielsweise angefangen die Überfluggebühren der Lufthansa an Russland zu pfänden. Oder die Mehrwertsteuer-Rückerstattungen von Deutschland an die Russische Föderation.

 Wie geht das?

Wenn die Botschaft etwa Bananen in einem deutschen Supermarkt kauft, dann muss  diese zwar, wie jeder andere auch, sieben Prozent Mehrwertsteuer darauf zahlen. Aber als diplomatische Vertretung   genießt man das Privileg, sich die Mehrwertsteuerausgaben vom Finanzamt refundieren lassen zu können. Leider hat mir der Bundesgerichtshof aber in diesem  Fall die Pfändung ebenso untersagt, wie bei den Überfluggebühren der Lufthansa. Es handle sich hier um Mittel,  die für die Aufrechterhaltung hoheitlicher Tätigkeit nötig wären, so die Argumentation.

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