Justizreform in Polen Ministerpräsidentin giftet Präsidenten an

Landesweite Proteste, Sanktionsdrohungen von Seiten der EU, ein Veto des Präsidenten: Das ficht Polens Ministerpräsidentin Beata Szydlo nicht an. Sie will im Streit um eine Justizreform in Polen nicht nachgeben.

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Vom Veto ihres Präsidenten unangenehm überrascht: Die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo unterwegs in Warschau. Quelle: Reuters

Warschau Die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat dem Präsidenten des Landes vorgeworfen, mit seinem Veto gegen die Justizreform nötige Veränderungen bei den Gerichten in Polen zu verzögern. Auch wenn das Tempo sich nun verlangsame, werde die Regierung nicht davon absehen, „den Staat zu reparieren“, sagte sie am Montagabend in einer Fernsehansprache. „Wir werden nicht zurückrudern“, teilte Szydlo mit.

Überraschend hatte Polens Präsident Andrzej Duda erklärt, zwei von drei Gesetzesentwürfen zur Reformierung des Justizwesens nicht zu unterzeichnen und damit erstmals öffentlich mit dem Kurs der nationalkonservativen Regierungspartei gebrochen. Mit seinem Veto gegen die vom Parlament gebilligten Reformen zum Obersten Gericht und des über die Unabhängigkeit der Justiz wachenden Landesrichterrats (KRS) reagierte Duda auf Sanktionsdrohungen Brüssels und Proteste tausender Menschen.

Szydlo bekräftigte, die polnische Justiz brauche Reformen, weil sie nicht gut funktioniere und vorherige Regierungen hätten sich des Problems nicht annehmen wollen. Man sei dialogbereit, sagte Szydlo zwar, kritisierte aber die Reform-Gegner: Sie unterstützen ein ungerechtes System.

Das Gesetz der Nationalkonservativen muss nun überarbeitet werden. Duda kündigte an, eigene verfassungskonforme Entwürfe auszuarbeiten. Experten hatten an den PiS-Gesetzen Bedenken zur Verfassungswidrigkeit geltend gemacht.

Indes demonstrierten Protestierende in Warschau auch nach Dudas Ankündigung vor dem Präsidentenpalast. Sie riefen ihn auf, den dritten Gesetzentwurf ebenfalls nicht zu unterschreiben, da aus ihrer Sicht alle drei Vorlagen verfassungswidrig sind. Der Gesetzesentwurf soll dem Justizminister, der auch das Amt des Generalstaatsanwalts ausübt, mehr Einfluss auf die allgemeinen Gerichte verleihen.

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