Katalonien Gericht erklärt Volksabstimmung für illegal

Das spanische Verfassungsgericht hat ein Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien nachträglich für illegal erklärt. Die Begründung der Richter: Nur der spanische Zentralstaat dürfe Volksabstimmungen abhalten.

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Nun erklärte das Verfassungsgericht das Referendum für illegal. Seine Entscheidung über die Klage begründeten die Richter damit, dass nach der spanischen Verfassung nur der Zentralstaat Volksabstimmungen abhalten dürfe. Quelle: dpa

Madrid Das spanische Verfassungsgericht hat ein Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien, das die Regionalregierung für den 9. November 2014 angesetzt hatte, nachträglich für illegal erklärt. Die Richter gaben am Mittwoch einstimmig einer Verfassungsklage statt, die die spanische Zentralregierung gegen die geplante Abstimmung erhoben hatte.

Das Verfassungsgericht hatte bereits im September 2014 mit der Zulassung der Klage in einer einstweiligen Verfügung die Abhaltung des Referendums in der Region im Nordosten Spaniens untersagt.

Seine Entscheidung über die Klage selbst begründete das Gericht nun damit, dass nach der spanischen Verfassung nur der Zentralstaat Volksabstimmungen abhalten dürfe.

Die Regionalregierung in Barcelona wollte die Bewohner der Region über eine mögliche Abspaltung Kataloniens von Spanien abstimmen lassen. Nach dem einstweiligen Verbot des Referendums ließ sie am 9. November 2014 eine unverbindliche Volksbefragung unter den Katalanen abhalten. Dagegen legte die Zentralregierung in Madrid ebenfalls eine Verfassungsklage ein. Darüber hat das Gericht bislang noch nicht entschieden.

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