Katalonien Puigdemont muss bei Wahl anwesend sein

Das spanische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Puigdemont für die Wahl zum katalanischen Regionalpräsidenten aus dem Exil zurückkehren muss. Das Problem: Dem 55-Jährigen droht zuhause eine lange Haftstrafe.

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Madrid Der Separatist Carles Puigdemont darf nicht in Abwesenheit zum Regionalpräsidenten der spanischen Konfliktregion Katalonien gewählt werden. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes am Samstag in Madrid. Bei einem Nichterscheinen Puigdemonts werde die für diesen Dienstag im Parlament von Barcelona anberaumte Debatte über den Kandidaten und über dessen Regierungsprogramm automatisch abgesagt, einschließlich der Wahl der neuen Regionalregierung, hieß es in dem am späten Abend veröffentlichten Urteil.

Nach dem Erfolg der Separatisten bei der Neuwahl im Dezember war Puigdemont vom katalanischen Parlamentspräsidenten Roger Torrent erst vor einigen Tagen zum Kandidaten ernannt worden. Der frühere Regionalchef war nach seiner Amtsenthebung Ende Oktober nach Belgien geflohen, um einer Festnahme zu entgehen. Puigdemont wollte sein Regierungsprogramm per Skype von Brüssel aus präsentieren.

Seiner Flucht nach Belgien vorausgegangen waren ein illegales Unabhängigkeitsreferendum sowie ein Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien. Kehrt Puigdemont nach Spanien zurück, droht ihm eine sofortige Einweisung in Untersuchungshaft, eine Verurteilung und eine lange Haftstrafe.

Die Richter waren am Samstag aufgrund eines Anfechtungsantrags der spanischen Zentralregierung zusammengekommen und entschieden sich nach einer insgesamt gut achtstündigen Marathonsitzung für eine Kompromisslösung. Die Kandidatur wurde weder - wie von Madrid gewünscht - sofort gekippt noch bedingungslos akzeptiert. Somit steht der Parlamentssitzung zur Bildung einer neuen Regierung am nächsten Dienstag um 15 Uhr im Prinzip vorerst nichts im Wege.

Dass Puigdemont allerdings aus dem belgischen Exil nach Spanien zurückkehrt, ist mehr als fraglich. Er müsste unbemerkt einreisen und sich ins Parlament einschleichen. Parlamentarische Immunität würde der frühere Journalist nach Meinung von Juristen bestenfalls erst dann genießen, wenn er den Amtseid als Abgeordneter abgelegt hat. Doch das Verfassungsgericht stellte am Samstag auch klar, dass der gewählte Kandidat „sein Amt ohne gerichtliche Genehmigung und bei Vorliegen eines Haftbefehls nicht antreten kann“.

Was die Wahl von Puigdemont zusätzlich erschwert, ist folgende Entscheidung der Richter: „Die Abgeordneten, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, dürfen ihre Stimmabgabe (bei der Wahl am Dienstag) nicht delegieren“. Drei separatistische Abgeordnete sitzen bei Madrid in Untersuchungshaft, mit Puigdemont halten sich vier weitere ebenfalls in Belgien auf. Die drei für die Unabhängigkeit Kataloniens eintretenden Parteien hatten bei der Neuwahl vom 21. Dezember zwar eine Mehrheit der Sitze errungen, diese fiel aber mit 70 von insgesamt 135 Sitzen knapp aus.

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