Leistungsschutzrecht Neuer Streit um Urheberrecht für Verlage

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Für die Verlage bedeutet die ablehnende Haltung Comodinis ein Rückschlag. Quelle: dpa

Brüssel Das Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage sorgt nun auch auf europäischer Ebene für Streit. Die zuständige Berichterstatterin des Europaparlaments will nach Informationen des Handelsblatts den Verlagen kein Recht einräumen, etwa von Internet-Suchmaschinen wie Google eine Entlohnung für die Verwendung auch kleiner Textausschnitte verlangen zu können. Dieses Recht hatte der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen im Rahmen seines Vorschlags für eine Urheberrechtsreform zugestanden.

Damit die Reform in Kraft treten kann, müssen das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten zustimmen. Die maltesische Abgeordnete Therese Comodini Cachia, die im Rechtsausschuss des Parlaments die Federführung für das Thema hat, lehnt den Vorschlag zum Leistungsschutzrecht in ihrem Bericht zu der Reform aber ab.

Comodini will den Verlegern anderweitig entgegenkommen: Sie sollen im eigenen Namen vor Gericht gegen die Verletzung von Rechten ihrer Autoren klagen können. Google und andere könnten aber wohl weiterhin kurze Textausschnitte in ihren Suchergebnissen nutzen - ohne dass die Verlage dafür eine finanzielle Entschädigung erwarten dürfen. Sie können sich zwar auf das Urheberrecht ihrer Autoren berufen. Aber dieses deckt die kleinen Textausschnitte, sogenannte Snippets, nicht ab. Mit einem eigenen Leistungsschutzrecht wäre das anders.

Für die Verlage bedeutet die ablehnende Haltung Comodinis ein Rückschlag. So hatte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger, Mathias Döpfner, auf die Einführung eines Verlegerrechts auf EU-Ebene gedrängt: Investitionen in die digitale Zukunft des Journalismus setzten „eine geschützte Rechtsposition“ voraus, betonte der Vorstandschef von Axel Springer noch unlängst. Die Branche argumentiert, dass ohne urheberrechtlichen Schutz viele Geschäftsmodelle der Verlage im Internet nicht tragfähig seien. Zudem erzielten Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren wie Google oder Facebook mit journalistischen Inhalten Gewinne, ohne die Verlage daran zu beteiligen.

Oettinger hatte den Verlagen weitgehende Rechte und damit eine starke Verhandlungsposition gegenüber Google und Co zugesprochen. Sein Entwurf sieht vor, dass die produzierten Artikel ebenso wie kurze Textauszüge 20 Jahre EU-weit lang geschützt werden. Die Internet-Unternehmen werden dazu verpflichtet, mit den Verlagen Verträge über deren Nutzung abzuschließen.

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