Lex Trump Twitter erlaubt Kriegsdrohungen

Mit Gewalt zu drohen ist bei Twitter in der Regel verboten. Manche Trump-Tweets gegen Nordkorea müssten demnach gelöscht werden, findet auch Twitter – eigentlich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Keine Schranken für den Präsidenten. Quelle: AP

San Francisco Twitter will seine Nutzungsregeln anpassen, nachdem aggressive Tweets von US-Präsident Donald Trump in Richtung Nordkorea dem Kurznachrichtendienst den Vorwurf einer Sonderbehandlung einbrachten. Trump hatte am Wochenende getwittert, Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un und seine Regierung könnten „nicht mehr lange hier sein“. Nordkorea bezeichnete dies als „Kriegserklärung“. Diverse Twitter-Nutzer kritisierten, dass Trumps Botschaft als eindeutige Drohung gegen Nutzungsbedingungen des Dienstes verstoße.

Twitter kündigte nun in der Nacht zum Dienstag an, dass die bisherige interne Praxis, bei Entscheidungen zum Löschen von Tweets auch „Nachrichtenwert“ und „öffentliches Interesse“ abzuwägen, in den Nutzungsregeln festgeschrieben werden solle. Der Kurznachrichtendienst wolle in dieser Hinsicht transparenter werden.

Twitter-Chef Jack Dorsey hatte bereits vor zwei Wochen in einem dpa-Interview gesagt, für Trump gälten zwar die gleichen Regeln und der Dienst würde nicht davor zurückschrecken, den Präsidenten zu sperren. Er schränkte aber auch ein: „Wir hinterfragen zugleich in Zusammenarbeit mit Journalisten unsere Nutzungsbedingungen, wenn es um Tweets mit Nachrichtenwert geht.“

Eine grundsätzliche Änderung der Nutzungsbedingungen könnte bedeuten, dass Twitter mehr Inhalte mit Drohungen oder Gewaltdarstellung auf der Plattform stehen lassen müsste, wenn sie eine öffentliche Resonanz erzeugen. Facebook macht bereits seit längerem eine Ausnahme für Inhalte, die Gewalt zeigen, wenn Beiträge zeitgeschichtlich relevant sind.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%