Liberalismus Die Idee der Freiheit

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Die Kraft der Freiheit aber will in zivilisierten Gesellschaften beherrscht sein und regiert werden, damit sie der Freiheit der anderen nicht in die Quere kommt. Gesichert ist die individuelle Freiheit daher nur im unparteiischen Rechtsstaat – und wenn „Eigentum“ in des Wortes anspruchsvollster Bedeutung gedacht wird: als Eigentum der Menschen an ihren Gütern – und an ihrer Person. Bereits John Locke erklärt in seiner zweiten „Abhandlung über die Regierung“ (1690) property (den Selbstbesitz) zur Zentralkategorie des Liberalismus, von der sich das Recht auf „life, liberty, and estate“ ableitet.

John Locke entwickelt hier unter dem Eindruck der Glorious Revolution (1688/89), die dem englischen Absolutismus ein Ende setzt und mit der „Bill of Rights“ das Parlament zum Träger der Staatssouveränität erhebt, eine Grundidee des Liberalismus: Die Menschen seien von Natur aus mit elementaren Freiheitsansprüchen ausgestattet, die keine irdische Macht infrage stellen dürfe.

Der Staat als Zweckverband

Dabei greift Locke einerseits auf die christliche Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen vor Gott zurück, andererseits auf das humanistische Ideal der menschlichen Selbsterschaffung. Der Staat sei nur ein Zweckverband zum Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte – nicht dazu da, um das Gemeinwohl zu fördern, sondern um allen Bürgern das Glück von Eigentum zu garantieren und ihnen Selbstentfaltung zu ermöglichen.

Es sind Gedanken, die ein knappes Jahrhundert später fast wörtlich in die Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) einfließen: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“ Wobei das „Streben nach Glück“ zweifach betont werden muss: als Streben nach Glück – und als Streben nach Glück.

Immanuel Kant

Wie emphatisch diese Freiheit zum Ich als Verantwortung zur Inbesitznahme der eigenen Persönlichkeit aufgefasst wird – davon gibt in jenen Jahren vor allem Immanuel Kant eindrucksvoll Zeugnis. Freiheit, so der Königsberger Philosoph in seiner berühmten Antwort auf die Frage, was „Aufklärung“ sei, beinhalte nicht nur das Recht auf eigene Meinung, sondern auch die Pflicht, „sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“. Kant macht darauf aufmerksam, dass echter Freiheit ein Zwang innewohnt: Sie will ergriffen werden und gekonnt sein. „Sapere Aude!“, ruft er 1784 seinen Mitmenschen zu: Findet endlich einen Weg raus aus eurer selbstverschuldeten Unmündigkeit!

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