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Luftfahrt: Staatssekretär Mücke: Keine Sanktionen im Flugverkehr

von Rüdiger Kiani-Kreß und Max Haerder

Der geplanten EU-Emissionshandel sorgt im internationalen Flugverkehr für Streit. Staatssekretär Jan Mücke vom Bundesverkehrsministerium lehnt Sanktionen gegen Airlines, die sich nicht beteiligen, ab.

Von Anfang 2012 an sollen Fluggesellschaften Zertifikate für den CO2-Ausstoß ihrer Maschinen erwerben. Außereuropäischen Airlines, die sich daran nicht beteiligen wollen, könnte die EU-Kommission Strafen aufbürden. Als letztes Mittel droht der Entzug von Start- und Landerechten. So plant es Brüssel.

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Das Bundesverkehrsministerium geht nun aber auf Distanz. „Der Logistikstandort Deutschland hat ein gewaltiges Interesse am reibungslosen Luftverkehr“, warnt Staatssekretär Jan Mücke (FDP). „Sanktionen führen nur zu Gegenmaßnahmen anderer Länder, die uns am Ende schwer schaden.“ Seit Monaten argumentiert Berlin, der CO2-Handel dürfe nur starten, wenn neutraler Wettbewerb garantiert sei.

Der Bundesregierung hilft ein Passus im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, das Ende Juli in Kraft getreten ist. Start- und Landeverbote für „gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber“ müsste in Deutschland das Luftfahrtbundesamt exekutieren – und das untersteht dem Bundesverkehrsministerium. Solche Strafen für Airlines, die sich nicht am Emissionshandel beteiligen, „darf es nicht geben“, sagt Mücke. Er kündigt deshalb ein Veto an: „Das Luftfahrtbundesamt wird sich an einem solchen Handelskrieg nicht beteiligen.“

Nach Schätzungen der Lufthansa müssen Fluglinien für bis zu 40 Prozent ihrer Emissionen Zertifikate erwerben und dafür bis zu 300 Millionen Euro ausgeben. „Das drückt angesichts der ohnehin schwächeren Konjunktur uns und fast alle größeren Linien in die roten Zahlen“, so der Chef einer europäischen Fluglinie. Am vergangenen Donnerstag hatte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof die Hoffnungen mehrerer Airlines aus den USA und Kanada gedämpft, die vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Pläne klagen. Nach Ansicht der Generalanwältin verstößt der geplante EU-Emissionshandel nicht gegen Völkerrecht. Das Gericht orientiert sich meist an diesen Plädoyers.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 10.10.2011, 12:34 UhrAnonymer Benutzer: A. Scheid

    Mit anderen Worten: Nur die europäischen Airlines werden für den Öko-Schwachsinn zahlen müssen. Die Konkurrenz (von über dem Atlantik sowie Nah- und Fernost) kann sich die Hände reiben. Das vielbeschworene Level Playing Field sieht anders aus. Willkommen in der EUdSSR.

  • 08.10.2011, 18:03 UhrAnonymer Benutzer: Jürgen Hacker

    Wieder typisch für diese bundesregierung - Staatssekretär Mücke von der FDP ignoriert schlicht, dass die Einbeziehung des Luftverkehrs in das System handelbarer Emissionsrechte nicht nur im bundestagswahlprogramm der FDP steht, sondern sogar bestandteil der Koalitionsvereinbarung dieser Regierung ist. Aber wer in der Regierung kümmert sich noch um das, was in der Koalitionsvereinbarung steht?!!

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