„Luxleaks“-Prozess Geringere Strafen für Angeklagte

Die beiden Hauptangeklagten hinter den „Luxleaks“ wurden nun zu niedrigeren Strafen verurteilt als noch im vergangenen Jahr. Ins Gefängnis muss niemand. Geldstrafen befinden sich im geringen vierstelligen Bereich.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Hauptangeklagte stahl mehrere tausend Steuerdokumente. Quelle: AFP

Luxemburg Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch im vergangenen Jahr verurteilt worden. Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Das Berufungsgericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1.000 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1.500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20.000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%