Marode Banken EU-Staaten streiten über Abwicklungsregeln

Die EU will Steuerzahler besser vor Schieflagen im Bankensektor schützen. Doch über die Anwendung der Abwicklungsregeln sind sich die Mitgliedsstaaten uneins. Frankreich und Italien plädieren für laxere Vorschriften.

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Die Abwicklungsregeln für marode Banken sorgen in der EU für Streit. Quelle: dpa

Brüssel Die EU-Staaten sind sich uneins über die Anwendung der vereinbarten Abwicklungsregeln für marode Banken. Ein Vorschlag der Regierungen Frankreichs und Italiens für laxere Vorschriften stieß am Mittwoch in der Unions-Bundestagsfraktion auf Widerstand. „Wir sind über die Vorstöße aus Frankreich und Italien irritiert“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus. Eine Quote von acht Prozent, die Banken für den Fall einer Schieflage an Reserven vorhalten müssten, sei angemessen.

Laut einem Reuters vorliegendem Dokument fordern Frankreich und Italien, die Vorschriften an internationale Standards anzupassen. Demnach sollen Banken 6,75 Prozent an verwendbaren Mitteln halten. Weitere Anforderungen an die Geldhäuser sollten die Ausnahme bleiben, weil sie kostspielig und gefährlich sein könnten, argumentierten die Regierungen in Rom und Paris. Vor allem italienische Institute ächzen unter den Vorgaben aus Brüssel. Die EU-Kommission arbeitet derzeit daran, die EU-Regeln, die unter dem Kürzel MREL firmieren, an die internationalen Standards anzupassen.

Der seit Jahresanfang geltenden EU-Richtlinie (BRRD) zufolge müssen Banken Sanierungspläne ausarbeiten. Sollte es dennoch zu einer von den Behörden verfügten Umstrukturierung kommen, müssen zunächst Anteilseigner und Gläubiger die Verluste tragen. Damit sollen die Steuerzahler anders als in der Finanzkrise besser vor Schieflagen im Bankensektor geschützt werden.

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