Mehr Befugnisse für Schweizer Geheimdienst Wanzen gegen den „Alpen-Dschihad“

Härter wurde in der Schweiz selten um ein Gesetz gerungen. Kein Wunder, denn die neuen Befugnisse des Geheimdienstes könnten die Privatsphäre mancher Bürger erheblich beeinträchtigen. Trotzdem stimmte die Mehrheit dafür.

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Der Schweizer Geheimdienst NDB bekommt mehr Befugnisse – eine Mehrheit der Schweizer hat in einer Volksabstimmung dafür gestimmt. Quelle: dpa

Bern Auch nach Jahrzehnten sorgt ein schweizerdeutsches Wort bei vielen Eidgenossen noch für ungute Gefühle: Fiche. Eine Fiche ist eine Karteikarte. Hunderttausende Fichen haben Schweizer Behörden bis in die 80er Jahre insgeheim über Personen geführt, denen sie nicht über den Weg trauten – darunter unzählige unbescholtene Bürger. Damit sollte das Land vor „subversiven“ Aktivitäten geschützt werden.

Als der „Fichenskandal“ 1989 aufflog, war die Empörung groß. „Fichenstaat“ gilt seitdem als Synonym für „Schnüffelstaat“. Trotzdem hat am Sonntag eine klare Mehrheit der Schweizer dafür gestimmt, dass ihr Geheimdienst größere Überwachungsbefugnisse bekommt als bisher.

So dürfen Agenten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) nun Trojaner in Computer und Netzwerke schleusen, Wohnungen verwanzen und Telefonate mitschneiden. Und im öffentlichen Raum – bislang offiziell das einzige dem NDB zugestandene Überwachungsareal – ist fortan auch der Einsatz von Drohnen möglich.

Noch vor einigen Jahren hätten die Eidgenossen, denen die persönliche Freiheit und die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat traditionell als besonders hohe Güter gelten, ein solches Ansinnen zurückgewiesen, sicher auch in Erinnerung an den „Fichenskandal“. Doch der hatte sich vor allem in Zeiten des Kalten Krieges abgespielt, als die Hauptgefahr für den Westen von Panzerdivisionen des Warschauer Pakts auszugehen schien.

Spätestens seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA gelten auch in der Schweiz islamistische Attentäter als größte Bedrohung der Sicherheit. Noch hat die Eidgenossenschaft seitdem zwar keinen terroristischen Anschlag erlebt. Doch so mancher fürchtet einen „Dschihad in den Alpen“ durch IS-Leute, die zum Beispiel als Flüchtlinge getarnt ins Land kommen. Oder auch durch zurückkehrende „Dschihadreisende“. 63 Personen haben sich laut NDB bislang von der Schweiz aus nach Syrien und in den Irak begeben sowie 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan. Mindestens elf seien wieder im Lande, möglicherweise auch mehr.


„Mehr Überwachung heißt nicht mehr Sicherheit“

Gegner des Geheimdienstgesetzes räumten ein, die weit verbreiteten Ängste unterschätzt zu haben. „Wir waren der Ansicht, dass mehr Überwachung nicht automatisch mehr Sicherheit bedeutet. Angesichts der Terroranschläge in Europa war es aber schwierig, das rüberzubringen“, sagte Juso-Präsidentin Tamara Funiciello. Nun müsse das Gesetz exakt so umgesetzt werde, wie vom Parlament beschlossen, nämlich mit allen vorgesehenen Kontrollmechanismen: „Ich hoffe, dass wir in drei Jahren nicht die nächste Fichen-Affäre haben.“

Vor dem Urnengang hatte das Bündnis „Nein zum Schnüffelstaat“ gewarnt: „Künftig hätte der Geheimdienst die Möglichkeit, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu überwachen.“ Auch die Journalistenverbände riefen zum „Nein“ auf: Das Gesetz gefährde den Quellenschutz und damit den Investigativjournalismus.

Was viele dennoch mit „Ja“ stimmen ließ, liegt für Meinungsforscher auf der Hand: Paris und Brüssel, aber auch Würzburg und Ansbach – die Terroranschläge der letzten Monate sowie Festnahmen mutmaßlicher „Schläfer“ der IS-Terrormiliz wirkten wie Alarmglocken. Auch andere Länder wie Deutschland oder Frankreich reagierten mit einer Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden.

„Wenn wir die Freiheit der Mehrheit der Bürger garantieren wollen, müssen wir auch deren Sicherheit garantieren“, erklärte der frühere Verteidiungs- und heutige Finanzminister Ueli Maurer von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Ein Freibrief für zügelloses Lauschen sei das Gesetz auf keinen Fall, versprach der Politiker Huges Hiltpolt von der mitregierenden Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP): „Wenn eine Person verdächtigt wird, eine terroristische Handlung zu planen, muss bei drei Instanzen eine Überwachungsbewilligung eingeholt werden: beim Verteidigungsminister, bei der Sicherheitsdelegation des Bundesrates (der Regierung) und beim Bundesverwaltungsgericht.“

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