Mit Investorenschutz EU und Singapur beschließen Handelsabkommen

Die EU und Singapur haben sich auf ein Freihandelsabkommen verständigt. Die Vereinbarung beinhaltet auch eine Klausel zum Investorenschutz. Die Debatte um die umstrittene Regelung ist damit aber nicht beendet.

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EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat sich erneut gegen die Kritik am Investorenschutz gewehrt. Quelle: dpa

Brüssel Die Europäische Union und Singapur haben als Teil ihres Freihandelsabkommens die in Deutschland umstrittenen Klauseln zum Investorenschutz beschlossen. Mit der Einigung zum Schutz ausländischer Investoren (ISDS) seien die Verhandlungen mit Singapur beendet, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Vor Inkrafttreten müssen noch die EU-Staaten und das EU-Parlament den Vereinbarungen zustimmen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte zuletzt das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) als nicht zustimmungsfähig für Deutschland erklärt, wenn darin der Investorenschutz enthalten sei. Für das geplante Abkommen mit den USA (TTIP) lehnt die Bundesregierung einen Investitionsschutz mit außergerichtlichen Schiedsstellen mittlerweile strikt ab.

Der scheidende EU-Handelskommissar Karel De Gucht verwahrte sich am Freitag erneut gegen Kritik. Erst in dieser Woche hätten sich 24 der 28 EU-Staaten bei einem Treffen in Rom für den Investorenschutz in Freihandelsabkommen der EU ausgesprochen. „ISDS ist in all unseren Verhandlungsmandaten für Freihandelsabkommen enthalten, die wir vom EU-Rat erhalten haben“, betonte De Gucht. „Wir machen da nichts Merkwürdiges.“

Der Belgier bezeichnete es als Desaster, wenn man die Klauseln aus den Freihandelsabkommen entferne. Kritiker fürchten, dass Unternehmen aus den USA vor Schiedsgerichten EU-Staaten verklagen und ganze Gesetze kippen könnten.

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