Nach neun Jahren Kartell-Opfer können zukünftig auf Schadensersatz klagen

Das Europäische Parlament will möglich machen, dass Kartell-Opfer zukünftig auf Schadensersatz klagen können. Auch Whistleblower sollen in Zukunft geschützt werden. Die Zustimmung der 28 EU-Mitglieder steht noch aus.

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Das Europäische Parlament hat nach neun Jahren einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, nachdem Kartell-Opfer künftig auf Schadensersatz klagen können. Quelle: ap

Brüssel Das Europäische Parlament hat den Weg für Schadenersatzklagen von Kartell-Opfern geebnet. Neun Jahre nachdem die EU-Kommission eine entsprechende Richtlinie vorgeschlagen hatte, stimmten die Abgeordneten am Donnerstag dem Anliegen zu. Bevor die neuen Regelungen gültig werden, müssen noch die 28 EU-Mitglieder einverstanden sein. Außerdem sollen diejenigen, die Preisabsprachen aufdecken, vor Millionen-Klagen geschützt werden. Diese sogenannten Whistleblower sind meist die ersten, die von Unternehmen vor Gericht belangt werden. Die EU-Kommission verspricht sich von der Richtlinie, dass die Klagemöglichkeit zusätzlich zu den bereits bestehenden Strafen abschreckend wirkt und Unternehmen von Preisabsprachen abhält.

In mindestens 16 EU-Staaten können derzeit Kartell-Opfer Schadenersatz einfordern. Allerdings schrecken viele wegen Verfahrenshürden, hoher Prozesskosten und der Schwierigkeit, die Preisabsprachen auch zu beweisen, vor einer Klage zurück. Kläger sollen aber keinen Zugang zu Dokumenten erhalten, die Informanten beschafft haben und die ein Fehlverhalten der Unternehmen belegen.

Die neuen EU-Bestimmungen setzen einen einheitlichen Standard innerhalb der Gemeinschaft. "Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass das Recht auf vollen Schadenersatz in der EU Wirklichkeit wird", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Hindernisse, vor denen Opfer stünden, würde aus dem Weg geräumt.

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