Neue Strafverfolgungsbehörde EU-Staatsanwälte sollen künftig Betrug und Unterschlagung verfolgen

Europäische Fördergelder für den Privatgebrauch eingestrichen, Handtaschen am Zoll vorbei geschmuggelt, Mehrwertsteuer im großen Stil vermieden – in solchen Fällen soll bald eine neue Strafverfolgungsbehörde aktiv werden.

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„In keiner Weise tolerieren wir Betrug zulasten des EU-Haushalts. Jeder Cent muss unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.“ Quelle: dpa

Luxemburg In Deutschland und mindestens 17 weiteren Ländern werden künftig europäische Staatsanwälte beim Verdacht auf Missbrauch oder Unterschlagung von EU-Geld ermitteln. Darauf haben sich Justizminister der teilnehmenden Staaten beim Treffen der EU-Justizminister am Donnerstag in Luxemburg geeinigt. Es wird damit gerechnet, dass die neue europäische Staatsanwaltschaft ab 2020 mit 20 beteiligten Ländern an den Start geht.

„In keiner Weise tolerieren wir Betrug zulasten des EU-Haushalts. Jeder Cent muss unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, kommentierte der deutsche EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger. Um welche Beträge es insgesamt dabei geht, lässt sich nur schwer beziffern. Nach Angaben der EU-Kommission entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich.

Bei sogenannten Karussellgeschäften schlagen Firmen Mehrwertsteuer auf den Preis von Waren oder Dienstleistungen auf, führen diese aber nicht an das Finanzamt ab. Auch bei Veruntreuung von EU-Fördermitteln wären die Staatsanwälte zuständig, ebenso bei Zollbetrug, da die Mitgliedsstaaten Zolleinnahmen an die EU abführen.

„Das ist ganz wichtig. Das wird die Zusammenarbeit verbessern, das wird die Aufklärungsquote verbessern“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). EU-Justizkommissarin Vera Jourova sprach von einem „großen Schritt in unserem Kampf gegen Korruption und Betrug.“

Die Einrichtung der europäischen Staatsanwaltschaft warf schwierige rechtliche Fragen auf, weil die strafrechtliche Verfolgung von Vergehen bislang eine rein nationale Zuständigkeit ist. Jahrelang war verhandelt worden.

Die neue Behörde soll eine Zentrale in Luxemburg bekommen, aus jedem Teilnehmerland wird ein Staatsanwalt entsandt. Hinzu kommen voraussichtlich ein oder zwei delegierte Staatsanwälte in jedem Staat, die aber auch weiter als Teil des nationalen Systems arbeiten. Den Rahmen für Ermittlungen setzt auch weiter nationales Recht, da Fälle dort auch zur Anklage gebracht werden.

Der deutsche Vertreter in Luxemburg soll besonders die Ermittlungen in Deutschland im Blick haben. Die Einstellung oder der anderweitige Abschluss eines Verfahrens muss hingegen durch eine Kammer von mehreren Vertretern aus anderen Staaten gebilligt werden - das soll die Unabhängigkeit der Behörde stärken.

Derzeit wollen nicht alle 28 EU-Staaten mitmachen, eine spätere Teilnahme steht ihnen aber offen. Das Europaparlament dürfte noch vor der Sommerpause zustimmen, im Herbst folgt eine letzte rein formale Bestätigung durch die EU-Staaten.

Unabhängig von der Einigung zur Staatsanwaltschaft trafen die Justizminister auch eine Zwischenentscheidung im Kampf gegen Geldwäsche. Sie verständigten sich auf gemeinsame Regeln, die die Verfolgung über Ländergrenzen hinweg erleichtern sollen - das soll kriminellen Organisationen und Terroristen die Finanzierung erschweren. Die EU-Staaten müssen jetzt aber noch mit dem Europaparlament verhandeln, beide Seiten müssen zustimmen.

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