Norwegen Höchststrafe für Massenmörder Breivik

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik wird voraussichtlich nie wieder auf freien Fuß kommen. Am Freitag wurde er vom Osloer Gericht für zurechnungsfähig erklärt. Er erhielt die Höchststrafe von 21 Jahren Haft. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

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Gericht hält Breivik für zurechnungsfähig

Der norwegische Rechtsextremist Anders Behring Breivik muss für den Massenmord an 77 Menschen in Oslo und auf der Insel Utöya gerade stehen und wohl den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Die Richterin Wenche Elisabeth Arntzen erklärte den 33-Jährigen am Freitag für schuldfähig und verurteilte ihn zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.

Breivik, der nach eigenen Angaben auf ein solches Urteil gehofft hatte, nahm den Richterspruch mit einem zufriedenen Lächeln zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer gefordert, Breivik für unzurechnungsfähig zu erklären. Damit wäre er nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Behandlung geschickt worden. Der Massenmörder hatte im Prozess gesagt, dass dies für ihn die schlimmste Strafe wäre, da es seine politischen Motive infrage stellen würde.

Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten von Experten hatten zum geistigen Zustand Breiviks widersprüchliche Ergebnisse geliefert. Die Richter folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht. In ihrer einstimmig gefällten Entscheidung verurteilten sie Breivik wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes.

Die Vorsitzende Richterin Arntzen begann nach der Urteilsverkündung am Vormittag mit der Verlesung einer ausführlichen, 90 Seiten langen Begründung, die nach ihren Angaben mehrere Stunden dauern sollte. Dabei beschrieb sie zunächst den Werdegang Breiviks, psychische Probleme in seiner Kindheit, seine schwierigen Familienverhältnisse und seine extensive Beschäftigung mit gewaltverherrlichenden Computerspielen.

Das schlimmste Massaker in Friedenszeiten

Die Taten am 22. Juli 2011 hat Breivik nie bestritten: Zunächst zündete er eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo, bei deren Explosion acht Menschen ums Leben kamen. Dann fuhr er auf die Insel Utöya und richtete unter den Teilnehmern eines Jugendlagers der regierenden Arbeiterpartei ein Massaker mit 69 Toten an. Als die Polizei auf der in einem See nordwestlich von Oslo gelegenen Insel eintraf, ließ er sich ohne Widerstand festnehmen.

Für Norwegen war es das schlimmste Massaker in Friedenszeiten. Im Prozess hatte Breivik wiederholt erklärt, er halte sich nicht im juristischen Sinne für schuldig. Seine blutigen Anschläge begründete er mit einer von ihm empfundenen Notwendigkeit, Norwegen vor Überfremdung zu schützen. Bereits vor dem Urteil am Freitag hatte der 33-Jährige angekündigt, er wolle keine Berufung einlegen, sollten die Richter ihn für schuldfähig erklären.

Im Gerichtssaal war er wie schon während des dreimonatigen Prozesses auch am Freitag sichtlich um ein souveränes Auftreten bemüht. In schwarzem Anzug und mit gepflegtem Bart betrat er den Raum und richtete dabei einen Gruß mit in die Luft gestreckter Faust in Richtung der Kameras. Seine Strafe wird er voraussichtlich in dem Gefängnis Ila am Rande von Oslo absitzen müssen.

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