Österreich muss noch einmal wählen Hofers zweite Chance

Nur mit knappen Vorsprung hatte Ex-Grünen-Chef Van der Bellen die Wahl gegen den Rechtspopulisten Hofer in Österreich gewonnen. Nun muss erneut gewählt werden. Denn die Stimmen wurden nicht gesetzeskonform ausgezählt.

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Die Stichwahl gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer am 22. Mai hatte der frühere Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen nur äußerst knapp mit rund 30.000 Stimmen Vorsprung gewonnen. Quelle: dpa

Wien Eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen österreichischen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof in Wien eine Wiederholung der Stichwahl im ganzen Land angeordnet. Das teilte der Gerichtshof am Freitag mit. Er hatte eine Wahl-Anfechtung der rechten FPÖ überprüft. Grund für die Wiederholung sind Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung.

„Die Entscheidung macht niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner“, hieß es in der öffentlich verkündeten Begründung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken.

Der von den Grünen unterstützten Kandidat Alexander Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit einem Vorsprung von nur knapp 31.000 Stimmen vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gewonnen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Hofer die Wahl angefochten und Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke moniert.

Bei der Stimmenauszählung habe es grobe Unregelmäßigkeiten gegeben, hatten die Rechtspopulisten erklärt. Die Stimmen seien von Wahlhelfern sortiert und zum Teil bereits ausgezählt worden, bevor Vertreter der Wahlkommission vor Ort waren, wie es das Gesetz vorschreibt. Das österreichische Verfassungsgericht sah dies als erwiesen an und gab deshalb den Beschwerden der FPÖ statt.

Eigentlich hätte der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer am kommenden Freitag (8. Juli) vereidigt werden sollen. Der Sozialdemokraten Fischer scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäß aus dem Amt. Nun muss das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen.

Neuwahlen werden für den Herbst erwartet. Wiederholt werden soll nur der zweite Wahlgang, bei dem Van der Bellen und Hofer als die beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander angetreten waren.

Das Gericht hatte an fünf Verhandlungstagen 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt.

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