Rechtsstaatlichkeit Deutschland will EU-Hilfen an Reformen knüpfen

Auszahlungen aus den EU-Kassen sollen nach Meinung der Bundesregierung an rechtsstaatliche Reformen geknüpft werden. Noch während der Flüchtlingskrise wurde dies abgelehnt. Ein Aufschrei aus Osteuropa wird erwartet.

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Die Regierung rund um die Bundeskanzlerin will künftig finanziellen Druck ausüben. Quelle: Reuters

Berlin Die Bundesregierung will künftig finanziellen Druck für die bessere Umsetzung von Reformen in den EU-Staaten ausüben. In einem Reuters vorliegenden Papier zur Zukunft der EU-Kohäsionsfonds ab 2020 schlägt sie dabei vor, erstmals die Auszahlung solcher Strukturmittel auch an rechtsstaatliche Reformen zu knüpfen. Dies könnte etwa EU-Länder wie Polen oder Ungarn treffen, die hohe Summen aus dem EU-Haushalt erhalten, aber nach Meinung der EU-Kommission und vieler Mitgliedstaaten gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien der EU verstoßen. In der Flüchtlingskrise hatte die Bundesregierung sich noch dagegen ausgesprochen, Strukturgelder etwa für Osteuropa mit der Umsetzung von EU-Beschlüssen wie bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu verbinden.

Das Papier des Wirtschaftsministeriums trägt den Titel „Stellungnahme der Bundesregierung zur Kohäsionspolitik der EU nach 2020“ und ist nach Reuters-Informationen innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmt. Die deutschen Vorschläge fließen in die Diskussion in Brüssel ein, wie nach dem Auslaufen der derzeitigen EU-Finanzperiode die Förderung 2020 geändert werden soll. Dabei werden Konflikte etwa zwischen den Nettozahlerländern und den Nehmerstaaten in der EU erwartet.

Ausdrücklich bekennt sich die Bundesregierung in der Stellungnahme zu den Hilfen reicher für arme EU-Länder. „Die Herausforderungen der vergangenen Jahre haben unterstrichen, dass Solidarität für alle gelten muss“, heißt es deshalb. Mit diesen Struktur- und Kohäsionsfonds soll etwa die Infrastruktur in ärmeren EU-Staaten und -Regionen gezielt gefördert werden. Allerdings soll die EU-Kommission künftig genauer prüfen, wieso die Milliardenhilfen in einigen EU-Staaten eine Entwicklung fördern und in anderen nicht, fordert die Bundesregierung.

Sie will zudem künftig die Kofinanzierung – also einen gewissen nationalen Eigenanteil – bei der Zahlung von Strukturhilfemittel beibehalten. Bürokratische Auflagen sollen reduziert und die Frist wieder verkürzt werden, in der das Geld aus Brüssel ausgezahlt werden kann.

Der politisch heikelste Punkt ist allerdings die nun von der Bundesregierung vorgeschlagene Verknüpfung von Reformen und Hilfen. Hintergedanke ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in der EU stärker anzugleichen, wofür die Bundesregierung und vor allem die nordischen EU-Staaten Strukturreformen in der gesamten EU für nötig halten. Die EU-Kommission legt dafür jährlich sogenannte länderspezifische Empfehlungen vor. Die Umsetzung dieser Empfehlungen soll nun nach dem Willen Berlins ab 2020 aber verbindlicher gemacht werden.

Die Verknüpfung mit Auszahlungen aus den Kohäsionsfonds soll ein „zusätzlicher Anreiz“ zur Umsetzung der von der EU-Kommission vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen sein, heißt es in dem Papier. Sehr brisant könnte dies vor allem für osteuropäische EU-Staaten wie Polen und Ungarn werden. Diese bekommen hohe Summen aus dem EU-Haushalt – liegen mit der EU-Kommission aber im heftigen Streit wegen umstrittener Reformen im rechtsstaatlichen Bereich. So ermittelt die EU-Kommission gegen die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau wegen umstrittener Justizgesetze. In Ungarn hatte die EU-Kommission zuletzt die drohende Schließung der Soros-Universität in Budapest bemängelt und die Regierung aufgefordert, ein entsprechendes Hochschulgesetz wieder zu ändern.

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