Rechtsstaatsverfahren EU-Parlament will Ungarn prüfen

Nach Polen nun Ungarn. EU-Abgeordnete sehen ihre Werte durch die Regierung von Viktor Orban bedroht. Eine Mehrheit will nun handeln. Auf die EU-Kommission wollen sie dabei nicht warten.

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Die ungarische Regierung steht wegen ihrer Haltung gegenüber Migranten und Angriffen auf die Zivilgesellschaft in der Kritik. Quelle: AP

Straßburg Das EU-Parlament will ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn vorbereiten. Der Vorschlag von Sozialdemokraten, Liberalen, Linken und Grünen wurde am Mittwoch in Straßburg mit Stimmen einiger Abgeordneter der christdemokratischen EVP-Fraktion angenommen. Die gegenwärtige Situation in Ungarn berge eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte“ der EU, heißt es in der Resolution. „Ungarn ist ein Test für die EU, ihre Fähigkeit und Bereitschaft unter Beweis zu stellen, auf Gefahren und Verletzungen ihrer eigenen Gründungswerte durch einen Mitgliedstaat zu reagieren.“

Die ungarische Regierung steht wegen ihrer restriktiven Haltung gegenüber Migranten und Angriffen auf die Zivilgesellschaft – etwa durch das Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen – in der Kritik. Wegen eines neuen Hochschulgesetzes leitete die EU-Kommission bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.

In der Resolution kritisieren die Abgeordneten, dass solche Verfahren meist nicht zu wirklichen Veränderungen geführt hätten. Die EU-Kommission habe sich damit auf „technische Aspekte“ fokussiert und die Auswirkung bestimmter Entwicklungen auf die Rechtsstaatlichkeit ignoriert. „Es ist Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen“, sagte die französische Linken-Abgeordnete Marie-Christine Vergiat. Die Rechtsverstöße in Ungarn seien vergleichbar mit denen in Polen. Gegen das Land hatte die EU-Kommission Anfang 2016 wegen der umstrittenen Justizreform ein Verfahren eingeleitet.

Das EU-Parlament beauftragte nun seinen Innenausschuss damit, mögliche schwerwiegende Rechtsverstöße der ungarischen Regierung zu prüfen. Auf dieser Grundlage will das Plenum später entscheiden, ob es den Mitgliedstaaten vorschlägt, formal eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte“ der EU festzustellen. Das Parlament hat dazu ebenso wie die EU-Kommission das Recht.

Ein solches Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann den Entzug von Stimmrechten zur Folge haben. Im Fall Polens zeichnete sich zuletzt aber ab, dass es keine Sanktionen geben wird. Einige Mitgliedstaaten hatten sich dagegen ausgesprochen. EVP-Chef Manfred Weber war gegen den Schritt. „Bereits jetzt das Verfahren einzuleiten, ist keine seriöse Vorgehensweise“, sagte er. Es sei eine Frage der Fairness, dem ungarischen Regierungschef Viktor Orban zunächst Gelegenheit zu geben, auf die jüngsten Vorwürfe zu reagieren. Seinen Gegnern warf der CSU-Politiker „Parteipolitik“ vor.

Am Ende konnte Weber damit selbst seine Fraktionskollegen nicht alle überzeugen. Über 60 schlossen sich dem Vorschlag der anderen Fraktionen an. In der EVP herrschte zuletzt auch Uneinigkeit über einen Ausschluss von Orbans Fidesz-Partei. Einige Abgeordnete aus den Benelux-Staaten hatten dies gefordert, Weber aber ist dagegen.

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