South-Stream-Pipeline EU-Staaten machen Front gegen Gazprom

Darf ein Erdgaslieferant zugleich den Zugang zu den Pipelines kontrollieren? Die EU-Kommission nimmt den russischen Monopolisten Gazprom ins Visier. Ein Lieferungsstopp würde einige Staaten besonders hart treffen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bulgarien hat seine Arbeiten an der South-Stream-Pipeline auf Eis gelegt. Quelle: Reuters

Brüssel Die EU-Staaten wollen verstärkt die Kontrolle von Gas-Pipelines durch Monopolisten wie den russischen Konzern Gazprom ins Visier nehmen. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Entwurf für die Abschlusserklärung des EU-Gipfels Ende Oktober bekräftigen die Staats- und Regierungschefs, dass die Liberalisierung der Gas- und Strommärkte in der EU effektiv und konsequent umgesetzt werden müsse.

Als Teil des sogenannten dritten Energiepakets sollen sich Versorger von Infrastruktur wie Pipelines trennen, wenn sie sonst eine dominierende Marktposition einnehmen würden. Die Vorgabe betrifft auch Gazprom, das unter Umgehung der Ukraine die Pipeline South Stream durch Südosteuropa bis nach Österreich bauen will. Mit der Umsetzung dieser Vorgaben entspräche South Stream nicht den EU-Regeln.

Die EU-Kommission hat wiederholt Bedenken gegen das Pipeline-Projekt geäußert. Ihrer Ansicht nach ist es unzulässig, dass ein Erdgaslieferant zugleich den Zugang zu den Pipelines kontrolliert. Bulgarien hat deshalb seine Arbeiten an South Stream auf Eis gelegt.

Das Land wäre bei einem Stopp von russischen Gaslieferungen besonders hart betroffen, wenn die Regierung in Moskau die Leitungen durch die Ukraine wegen des Streits über unbezahlte Rechnungen schließt. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte die EU-Pläne für das dritte Energiepaket bereits scharf kritisiert.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%