Ärgerlich für alle ehrlichen Steuerzahler ist zudem, wie dreist und effektiv einige Mitbürger ihre Abgabepflicht umgehen. Steuerhinterziehung – so scheint es – wird in einigen Gesellschaftsgruppen mehr als Kavaliersdelikt denn als schwere Straftat angesehen. Hier ist der Staat in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass sich Steuerpflichtige nicht der Zahlung entziehen können. Schließlich bedeutet ein faires und gerechtes Steuersystem auch, dass alle Bürger gleichmäßig und effektiv belastet werden – und zwar nicht nur auf dem Papier.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Eine niedrige Spitzensteuer verhilft nicht zu mehr Steuermoral, glaubt Rixen. "Menschen, die bereit sind eine kriminelle Handlung zu begehen, um die Steuerlast auf null zu senken, werden nicht zu Vorzeigebürgern, sobald wir die Steuern um ein paar Prozentpunkte senken." Stattdessen müsse das Bankgeheimnis gelockert werden, pflichtet auch Wolfgang Scherf bei. "Wir müssen das Bankgeheimnis grenzüberschreitend zur Disposition stellen. Dazu gehört auch der massive Druck auf Steueroasen, die Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten."
Wann also ist ein Steuersystem fair? Glaubt man den Experten, sind folgende Punkte wichtig:
Ein progressiver Steuertarif – ohne kalte Progression. Wer viel verdient, soll auch einen höheren prozentualen Anteil zahlen. Lohnerhöhungen dürfen aber nicht vom Fiskus einkassiert werden.
Steuerschlupflöcher müssen geschlossen werden. Die legalen Tricks wie die illegalen müssen bekämpft werden, national wie international.
Einkommen dürfen nicht unterschiedlich besteuert werden. Der Verdienst bzw. das Einkommen sollte von jedem Bürger pauschal versteuert werden – ohne Spezialsätze für Mieteinkünfte oder Spekulationsgewinne.
Sind diese Punkte erfüllt, muss der Staat nur noch zwei Dinge erfüllen, um die Steuermoral zu erhöhen: Die Regierung muss sorgsam mit dem Geld umgehen – und ihre Ausgaben transparent machen.