Steuern Welcher Steuersatz ist fair?

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Wie ist Steuerflucht zu verhindern?

Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
Wenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“ Quelle: dpa
Wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgegeben habe, kann ich mich vor einer Nachzahlung drücken.Das stimmt. „Steuerzahler können durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur gewinnen“, sagt Anita Käding. Denn wer wider Erwarten keine Steuern zurückbekommt, sondern um Nachzahlung gebeten wird, kann den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurücknehmen. „Das funktioniert solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist“, so die Steuerexpertin. Einen Zwang zur Nachzahlung gebe es in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Wenn der Steuerzahler jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen. Quelle: dpa
Wenn ich morgens zehn Kilometer ins Büro fahre und abends zehn Kilometer nach Hause, bekomme ich eine Entfernungspauschale für 20 Kilometer.Das stimmt nicht. Im Rahmen der Entfernungspauschale kann für den Arbeitsweg nur die einfache Entfernung berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht also zwei Fahrtkilometern. Wenn die Arbeitsstelle zehn Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, kann der Steuerzahler also pro Arbeitstag 10 x 0,30 Euro = 3 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Quelle: dpa
Wenn meine studierende Tochter Kosten für Fachbücher selbst nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann, kann ich das tun.Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann höchstens so viele Steuern erstatten, wie vorher gezahlt wurden. Wer also nur ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, dem nutzen auch die höchsten Werbungskosten nichts. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, glauben deshalb häufig, sie könnten diese Ausgaben selbst geltend machen. Das funktioniert jedoch nicht. Quelle: dpa
Solange mein Kind noch nicht arbeitet, bekomme ich Kindergeld. Das stimmt nicht. Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet. Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden. Quelle: dpa
Wenn Handwerker in meinem Haus Arbeiten verrichtet haben, kann ich das immer als Handwerkerleistung geltend machen.Das stimmt nur bedingt. Denn die erste Voraussetzung ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort verrichtet wird. Nimmt ein Techniker die Waschmaschine zur Reparatur mit in seine Werkstatt, ist das keine typische Handwerkerleistung mehr. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, ansonsten erkennt das Finanzamt sie nicht an. Pro Jahr können 20 Prozent solcher Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus anerkannt werden. Quelle: dpa
Wenn ich Studiengebühren bereits vergeblich in einer freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht habe, kann ich das bei der nächsten Steuererklärung nicht noch einmal probieren.Das stimmt. Kosten, die beispielsweise im Jahr 2011 entstanden sind, können auch nur in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend gemacht werden. „Die Annahme, Studienkosten könnten am Ende des Studiums gebündelt abgesetzt werden, ist ein Irrtum“, sagt Steuerexpertin Anita Käding. Da zu diesem Thema noch Gerichtsverfahren laufen, empfiehlt es sich, abzuwarten und die Steuererklärung – sofern man sie freiwillig macht – erst später abzugeben. „Ausfüllen sollte man die Formulare aber schon jetzt, denn im nächsten Jahr weiß man vielleicht nicht mehr so genau, welche Ausgaben man hatte“, empfiehlt Käding. Quelle: dpa

Ärgerlich für alle ehrlichen Steuerzahler ist zudem, wie dreist und effektiv einige Mitbürger ihre Abgabepflicht umgehen. Steuerhinterziehung – so scheint es – wird in einigen Gesellschaftsgruppen mehr als Kavaliersdelikt denn als schwere Straftat angesehen. Hier ist der Staat in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass sich Steuerpflichtige nicht der Zahlung entziehen können. Schließlich bedeutet ein faires und gerechtes Steuersystem auch, dass alle Bürger gleichmäßig und effektiv belastet werden – und zwar nicht nur auf dem Papier.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Eine niedrige Spitzensteuer verhilft nicht zu mehr Steuermoral, glaubt Rixen. "Menschen, die bereit sind eine kriminelle Handlung zu begehen, um die Steuerlast auf null zu senken, werden nicht zu Vorzeigebürgern, sobald wir die Steuern um ein paar Prozentpunkte senken." Stattdessen müsse das Bankgeheimnis gelockert werden, pflichtet auch Wolfgang Scherf bei. "Wir müssen das Bankgeheimnis grenzüberschreitend zur Disposition stellen. Dazu gehört auch der massive Druck auf Steueroasen, die Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrachten."

Wann also ist ein Steuersystem fair? Glaubt man den Experten, sind folgende Punkte wichtig:

  • Ein progressiver Steuertarif – ohne kalte Progression. Wer viel verdient, soll auch einen höheren prozentualen Anteil zahlen. Lohnerhöhungen dürfen aber nicht vom Fiskus einkassiert werden.

  • Steuerschlupflöcher müssen geschlossen werden. Die legalen Tricks wie die illegalen müssen bekämpft werden, national wie international.

  • Einkommen dürfen nicht unterschiedlich besteuert werden. Der Verdienst bzw. das Einkommen sollte von jedem Bürger pauschal versteuert werden – ohne Spezialsätze für Mieteinkünfte oder Spekulationsgewinne.

Sind diese Punkte erfüllt, muss der Staat nur noch zwei Dinge erfüllen, um die Steuermoral zu erhöhen: Die Regierung muss sorgsam mit dem Geld umgehen – und ihre Ausgaben transparent machen.

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