Steuerregeln EU erleichtert Online-Händlern die Geschäfte

Für Kunden spielt es kaum eine Rolle, ob Online-Bestellungen aus Deutschland, Frankreich oder Polen kommen. Doch für Händler bergen Verkäufe ins Ausland bürokratische Hürden – was die EU-Finanzminister ändern wollen.

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Für die Unternehmen soll der Verwaltungsaufwand beim Online-Handel sinken. Quelle: dpa

Brüssel Die EU-Finanzminister haben sich auf vereinfachte Steuerregeln für Online-Händler verständigt. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, können sie künftig eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben, wie der estnische Finanzminister Toomas Tõniste am Dienstag in Brüssel mitteilte. Dies soll Kosten für die Händler reduzieren und die Steuereinnahmen der EU-Länder erhöhen.

Nach Einschätzung der EU-Kommission sinkt der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit den neuen Regeln um 95 Prozent. Derzeit entstünden Händlern pro Jahr Kosten von 8000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen. Auch der Kampf gegen Steuervermeidung soll damit leichter werden. Die Brüsseler Behörde rechnet im Endeffekt mit zusätzlichen Steuereinnahmen für die öffentlichen Kassen in Europa in Höhe von sieben Milliarden Euro.

Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten zu schützen, wird künftig zudem die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft. Waren im Wert von weniger als 22 Euro sind momentan von der Steuer befreit. Angesichts von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Betrug, etwa wenn Tablets oder Smartphones nicht deklariert werden. Europäische Händler mussten hingegen bereits bislang auch für diese Sendungen von niedrigem Wert Mehrwertsteuer berechnen.

Die Maßnahmen sollten ursprünglich bereits im November verabschiedet werden, Deutschland hatte damals allerdings noch Bedenken. In Steuerfragen müssen sich sämtliche EU-Staaten einig sein, damit Änderungen vorgenommen werden können. Einzelne Steuern und Steuersätze festzulegen ist Sache der einzelnen Nationalstaaten. Brüssel kann allerdings Vorschläge für die Rahmenbedingungen machen.

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