Steuervermeidung Der Fiskus im digitalen Zeitalter

Amazon oder Apple verdienen am Finanzamt vorbei, weil sie in Hochsteuerländern keinen Firmensitz haben. Die EU denkt deshalb nun darüber nach, virtuelle Betriebsstätten zu besteuern.

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Die EU-Wettbewerbsbehörde verdonnerte Apple und Amazon zu einer Gewinnsteuernachzahlung. Quelle: Reuters

Die Steuervermeidung hat in Europa zwei Namen: Apple und Amazon verdienten Milliarden am Fiskus vorbei. In Irland und Luxemburg, wo die beiden US-Giganten ihren europäischen Firmensitz haben, sorgte die EU-Wettbewerbsbehörde inzwischen für Abhilfe. Sie verdonnerte Amazon und Apple, dort Gewinnsteuern nachzuzahlen.

Den EU-Staaten, wo die beiden Konzerne das größte Geschäft machen, ist damit allerdings nicht gedient: Die Finanzämter Deutschlands oder Frankreichs gehen weiterhin weitgehend leer aus, obwohl die beiden Konzerne hier Millionen Kunden bedienen. „Die internationale Steuergesetzgebung ist überholt und kann die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft nicht mehr bewältigen“, meint der estnische Finanzminister Toomas Toniste, der momentan den Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) leitet.

Ende nächster Woche begrüßt Toniste seine 27 Amtskollegen, darunter auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der estnischen Hauptstadt Tallinn. Die Körperschaftsteuer im Zeitalter der Digitalisierung ist ein wichtiges Thema bei dem Treffen. „Einer der wichtigsten Mängel der geltenden Gesetze ist, dass das Steuerrecht nur dann greift, wenn das Unternehmen in dem jeweiligen Staat physisch anwesend ist“, heißt es einem Papier, das Toniste dem Ecofin-Rat nächste Woche präsentieren will. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor.

Deshalb würden „grenzüberschreitende Aktivitäten digitaler Unternehmen in den meisten Staaten unbesteuert bleiben“, heißt es in dem Papier. Digitale Unternehmen würden damit besser gestellt als andere Firmen, die dem Fiskus nicht entfliehen könnten. Der Grundsatz der Steuerneutralität werde massiv verletzt.

Was das bedeutet, bekommt der deutsche Einzelhandel zum Beispiel massiv zu spüren. Wer Geschäfte in deutschen Städten betreibt, muss Einkommens- oder Körperschaftsteuer und eventuell auch noch zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Amazon bleiben diese deutschen Abgaben in der Regel erspart. Auch deshalb kann der US-Konzern seine Produkte preisgünstiger anbieten. Die Wettbewerbsverzerrung nehme immer größere Ausmaße an, weil der Anteil digitaler Geschäfte an der gesamten Wirtschaft „exponentiell zunimmt“, klagt die estnische Ratspräsidentschaft. Das Problem müsse dringend gelöst werden.

Die Esten liefern dafür auch Idee: Den virtuellen Firmensitz. „Auch ohne physische Präsenz“ könne ein Unternehmen mit erheblichen Internet-Aktivitäten in dem jeweiligen Land der Körperschaftsteuer unterworfen werden, schreiben die Esten. Das Konzept dürfte in Deutschland gut ankommen. Eine positive Reaktion gibt es schon. Das Körperschaftssteuerrecht müsse „um die Konzeption einer virtuellen Betriebsstätte ergänzt“ werden, sagte CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber. Ein entsprechender Gesetzentwurf müsse so bald wie möglich auf den Tisch.

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