Streit um Ceta Wallonisches Parlament stimmt umstrittenen Abkommen zu

Die Hängepartie um Ceta nähert sich ihrem Ende: Das Parlament der belgischen Region Wallonien hat dem EU-Handelsvertrag mit Kanada zugestimmt. Das wurde erst durch eine Zusatzerklärung zum Vertrag ermöglicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Parliament members applaud Minister-President of Belgium's French-speaking Walloon Region Paul Magnette (L) after his speech during a debate on the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) at the plenary session of the Walloon Parliament in Namur on October 28, 2016. / AFP PHOTO / JOHN THYS Quelle: AFP

Brüssel Das Parlament der belgischen Region Wallonien hat am Freitag dem EU-Handelsvertrag mit Kanada zugestimmt. 58 Abgeordnete votierten für Ceta, fünf dagegen. Die Zustimmung wurde durch eine Zusatzerklärung zum Vertrag ermöglicht, die die Zentralregierung mit Wallonien und der Region Brüssel aushandelte. Am Widerstand Walloniens und Brüssels war die für Donnerstag geplante Unterzeichnung des Vertrages geplatzt, weil Belgien als einziges EU-Land seine Zustimmung nicht geben konnte.

EU-Ratspräsident Donald Tusk setzte nach dem innerbelgischen Kompromiss eine Frist bis Freitagabend, um die Zustimmung aller 28 EU-Staaten zu erhalten. Dies dürfte im schriftlichen Verfahren geschehen. Der Vertragsabschluss bedarf der Einstimmigkeit. Damit wäre dann der Weg für die Unterzeichnung des Vertrages mit Kanada frei.

Derweil will die Linkspartei die von der Bundesregierung bereits beschlossene Unterzeichnung des Ceta-Abkommens zwischen der EU und Kanada kurzfristig gerichtlich stoppen. „Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel haben die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt und dürfen daher dem Ceta-Abkommen nicht zustimmen“, erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch am Freitag. Daher habe die Fraktion einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgericht gestellt.

Es sei ein Skandal, dass die Regierung offensichtlich beabsichtige, Ceta zu unterschreiben, obwohl die Vorgaben der Richter nicht hinreichend sichergestellt seien. „Das ist eine gravierende Missachtung des Rechtsstaats.“

Die Richter hatten Mitte Oktober eine Ceta-Zustimmung durch Deutschland unter Auflagen erlaubt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%