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Streitthema: Schweiz besteuert Verkauf von Daten-CDs

von Holger Alich Quelle: Handelsblatt Online

Der Streit um die Steuer-CDs wird bizarr: Zwar ist der Verkauf der Daten in der Schweiz illegal, Steuern werden dort trotzdem fällig. Die Erben des CD-Verkäufers erhielten jedenfalls eine Aufforderung des Finanzamts.

Wer eine Reise nach Berlin plant, sollte sich beeilen. Ab 2013 gilt eine City-Tax. Pro Übernachtung sollen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises entrichten. Die Berliner Regierung erhofft sich Einnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro.

Bild: dpa

Der Steuerstreit mit Deutschland treibt zum Teil eigenartige Blüten. Regelmäßig erregen sich Schweizer Regierungsmitglieder darüber, dass deutsche Steuerbehörden CDs mit gestohlenen Bankkunden-Daten kaufen. Nun aber streiten gleich zwei Schweizer Behörden um den Verkaufserlös einer solchen Steuer-CD.

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So berichtet die Schweizer Zeitung "NZZ", dass die Erben des verstorbenen Mittelmannes Wolfgang U., der gestohlene Daten der Credit Suisse an die NRW-Steuerfahnder für 2,5 Millionen Euro verkauft hatte, nun Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken auf den Verkaufserlös zahlen sollen.

Schlupflöcher Sieben Wege, das Steuerabkommen zu umgehen

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist noch nicht in Kraft, da geben Banken schon Anleitungen heraus, wie es zu umgehen sei. "Sieben Wege ins Glück" heißt die Anleitung zur Steuerhinterziehung.

Schlupflöcher: Sieben Wege, das Steuerabkommen zu umgehen

Einen entsprechender vorläufigen Steuerbescheid sei vor kurzem eingegangen. Das Problem: Die Erben haben keinen Zugriff auf das Geld, weil eine andere Behörde, die Schweizer Bundesanwaltschaft, die Gelder hat einfrieren lassen.

Im März 2010 hatte der Mittelsmann Wolfgang U. von einem Angestellten der Credit Suisse einen Datensatz mit Kundendaten an die Steuerfahnder in NRW verkauft. Credit Suisse konnte sich per Vergleich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung befreien. Doch der Datendieb der Bank und sein Mittelsmann Wolfgang U. flogen bei der Sache auf. Wolfgang U. hatte sich in Untersuchungshaft daraufhin selbst getötet, der Datendieb wurde verurteilt.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 04.10.2012, 14:19 Uhrmathias

    ERSTENS:
    Ob jemand die Bank ausraubt (im Herkömmlich. Sinne) oder Daten klaut
    und diese dann zu Geld macht = im strfrechtl. Sinne gleich !

    DIEBSTAHL ist DIEBSTAHL

    Wenn die Schweiz nur Steuern erheben will, dann haben die Erben
    glück.
    Ich glaube kaum das der Dieb mit BRD ein Vertrag geschlossen hat,
    das neben dem Kaupreis die fällige Einkommenssteuer in der Schweiz
    auch BRD zu übernehmen hat.

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