Terrorbekämpfung Frankreichs Verfassungsgericht erlaubt Internetüberwachung

Das französische Verfassungsgericht hat entschieden: Weitreichende Überwachungsmaßnahmen im Internet verstoßen nicht gegen die Verfassung. Damit können neue Bestimmungen für die Geheimdienste in Kraft treten.

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Das französische Verfassungsgericht hat die weitreichende Überwachung von Metadaten im Internet für verfassungskonform erklärt. Quelle: dpa

Paris Das französische Verfassungsgericht hat weitreichende Überwachungsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung genehmigt. Das Gericht befand am Freitag in Paris, das Gesetz zur Aufzeichnung von Kommunikationsdaten verstoße nicht gegen die Verfassung. Es kann damit in Kraft treten.

Die neuen Bestimmungen erlauben es den Geheimdiensten, bei Kommunikations- und Internetunternehmen sogenannte elektronische Schließfächer zu installieren, die die Metadaten aller Internetnutzer in Frankreich aufzeichnen. Ermittler können die anonymen Daten dann mit Hilfe von Algorithmen auf verdächtige Verhaltensweisen durchforsten. Wenn ihnen etwas auffällt, dem sie nachgehen wollen, müssen sie ein unabhängiges Gremium bitten, eine genauere Untersuchung zu gestatten. Bei dieser kann dann auch der Name des Nutzers identifiziert werden.

Das Gesetz wurde lange vor den Terroranschlägen vom Januar auf den Weg gebracht, bei denen Islamisten die Redaktion der Satirezeitung „Charlie Hebdo“ und einen koscheren Supermarkt angriffen und 17 Menschen töteten. Bürgerrechtler kritisierten das Gesetz energisch.

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