Trotz Sanktionen auf der Krim Streit um Turbinen von Siemens landet vor Gericht

Absprachewidrig lieferte ein russisches Unternehmen Siemens-Gasturbinen auf die annektierte Halbsinsel Krim. Siemens will diese Geschäfte nun rückgängig machen. Der Streit beschäftigt ein Moskauer Schiedsgericht

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Weil es sich absprachewidrig verhalten habe, fordert Siemens eine Rückabwicklung des Geschäfts mit dem russischen Unternehmen Technopromexport. Quelle: AP

Moskau Der Streit um Siemens-Gasturbinen, die trotz EU-Sanktionen auf der von Russland einverleibten Halbinsel Krim gelandet sind, wird erneut vor Gericht in Moskau ausgetragen. Das Schiedsgericht der russischen Hauptstadt begann am Montag mit der Verhandlung in der Hauptsache. In zwei Eilentscheiden seit August war der deutsche Dax-Konzern aber gescheitert mit den Antrag, die vier Turbinen beschlagnahmen zu lassen.

Die Münchner hatten die russische Firma Technopromexport verklagt, weil die Turbinen entgegen der Lieferverträge und trotz der EU-Sanktionen auf die 2014 von Russland annektierte ukrainische Halbinsel gebracht worden waren. Siemens verlangt den Rücktransport der Turbinen oder die Rückabwickelung des gesamten Geschäfts. Technopromexport brachte am Montag eine Gegenklage ein, um den Vertrag von 2015 teilweise für unwirksam erklären zu lassen. Das meldete die auf Rechtsfragen spezialisierte Agentur Rapsi.

Siemens war bei Vertragsabschluss davon ausgegangen, dass die Technik für ein Kraftwerk auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt ist, die der Krim genau gegenüber liegt. Schon damals berichteten russische Medien jedoch, dass die Turbinen auf die Krim gelangen könnten. Gebaut wurden die Turbinen von der Siemens-Tochter SGTT in St. Petersburg. Moskau beharrt darauf, die Anlagen auf der Krim seien russische Fabrikate.

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