Türkei Merkel warnt vor Wiedereinführung der Todesstrafe

Bundeskanzlerin Merkel macht deutlich, durch das Abkommen mit der Türkei nicht erpressbar zu sein. Gleichzeitig weist sie auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit hin. Die Todesstrafe ist in der EU jedoch eine rote Linie.

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Die Bundeskanzlerin bezieht zum Thema Türkei Position. Quelle: dpa

Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Vorwürfe zurückgewiesen, durch das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei erpressbar zu sein. Sie sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch), sie sei „als Bundeskanzlerin völlig frei, das, was wir an bedenklichen Entwicklungen in der Türkei beobachten, auch klar auszusprechen“. Dies gelte „nicht nur öffentlich, sondern vor allem auch im direkten Gespräch mit der türkischen Regierung“.

Es dürfe auch nicht übersehen werden, dass das EU-Türkei-Abkommen auch im Interesse der Türkei liege, weil damit die kriminellen Schleuserstrukturen an der türkischen Küste bekämpft würden. Die Schleuser könnten nun „bei weitem nicht mehr so agieren“ wie bisher. Da die Türkei drei Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen habe, sei es „ganz richtig, dass die EU jetzt finanziell dabei Hilfe leistet“, wie es das Abkommen vorsehe.

Mit Blick auf das erfolgreiche Referendum über die Einführung eines Präsidialsystems sprach sich Merkel für einen abgewogenen Umgang mit der Türkei aus. „Wir müssen klar sein in unserer Kritik, keine Frage, und genauso müssen wir auch klug sein, denn ein gutes Verhältnis zur Türkei liegt in unserem eigenen Interesse“, sagte sie. Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde allerdings den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei „die Grundlage entziehen“.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte nach dem Sieg beim Referendum angekündigt, das Thema Todesstrafe wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Wiedereinführung gilt in der EU allerdings als rote Linie, die nicht überschritten werden darf.

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