Türkei Regierung will Ausnahmezustand verlängern

In der Türkei soll noch in dieser Woche abgestimmt werden, ob der anhaltende Ausnahmezustand ein weiteres Mal verlängert werden soll. Dadurch könnte Staatspräsident Erdogan weiterhin per Dekret durchregieren.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Eine Abstimmung zur Verlängerung des Ausnahmezustand soll laut Ministerpräsident Yildirim (r.) diese Woche stattfinden. Quelle: AP

Ankara Die türkische Regierung will den nach dem Putschversuch verhängten Ausnahmezustand bis ins Frühjahr hinein verlängern. Das Regierung werde eine Verlängerung um weitere 90 Tage noch in dieser Woche ins Parlament einbringen, kündigte Ministerpräsident Binali Yildirim vor der Fraktion der Regierungspartei AKP am Dienstag in Ankara an.

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Notstand kurz nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 ausgerufen. Nach der ersten Verlängerung vom Oktober würde er in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar auslaufen.

Erdogan macht die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen – die in der Türkei als Terrororganisation eingestuft ist – für den Putschversuch verantwortlich. Nach den Worten Erdogans ermöglicht der Ausnahmezustand eine effektivere Bekämpfung des Terrorismus.

In der Silvesternacht hatte ein Terrorist eine Party in einem Club in Istanbul angegriffen und 39 Menschen getötet. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat die Verantwortung dafür übernommen.

Nach der Verfassung muss zunächst der Nationale Sicherheitsrat eine Verlängerung des Ausnahmezustands empfehlen, dann muss das Kabinett darüber beschließen. Dem Parlament muss der Beschluss zur Abstimmung vorgelegt wird. Im Parlament besitzt die AKP eine klare Mehrheit, bislang war die Zustimmung zum Ausnahmezustand und zu dessen Verlängerung eine Formsache. Bereits am Montag hatte Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus gesagt: „Der Ausnahmezustand wird so lange dauern wie nötig.“

Während des Ausnahmezustands kann der Staatspräsident weitgehend per Dekret durchregieren. Die Dekrete haben Gesetzeskraft und müssen vom Parlament nur im Nachhinein abgenickt werden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%