Umwelt Geplanter Irrsinn beim Natur- und Artenschutz im Straßenbau

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Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch Quelle: dpa

Die Folgen der strengen Vorschriften sind fatal. Früher musste die Verwaltung nur Schäden möglichst vermeiden und notfalls ausgleichen, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen. Mit dem europäisch verschärften Artenschutz und der FFH-Richtlinie bekam aber der Naturschutz generell Vorfahrt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn zumutbare Alternativen fehlen und beispielsweise zusammenhängende Lebensräume nicht zerschnitten werden. Für die Planer bedeutet dies: Mit großem Aufwand entweder neue Routen suchen oder nachweisen, dass es keinen akzeptablen Umweg gibt. Die nötigen Untersuchungen kosten Geld und Zeit.

So muss das Land zum Schutz der seltenen Feldlerche, die gleichwohl von rund 20 Straßenprojekten betroffen ist, erst mal wissenschaftliche Untersuchungen starten, wie der gefährdete Vogel wohl auf Lärm reagiert. Das weiß heute nämlich niemand. Die Gutachtergilde freut sich.

Absoluter Schutz für Fledermäuse

Dafür leiden die Bürger. So hatten die Verkehrsplaner in den Neunzigerjahren die A 44 so konzipiert, dass sie den Ort Kaufungen in möglichst großer Entfernung passiert, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. 1998 wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. 2006 stellt sich heraus, dass die projektierte Trasse ein "Quartierzentrum von Bechsteinfledermäusen" zerschneidet. Die Naturschutzregeln erzwingen die Suche nach einer neuen Linienführung. Die findet sich auch: am Ortsrand von Kaufungen. "Die Menschen haben den Eindruck, ihr Schutz sei weniger wert" als jener von Flora und Fauna, meint Posch. "Zum Schutz von vier Quartierbäumen der Bechsteinfledermaus müssten wir die Trasse der A 44 unmittelbar an das Gemeindegebiet heranrücken", empört sich der FDP-Mann. "Absoluten Mieterschutz haben nur Fledermäuse. Wäre an gleicher Stelle ein landwirtschaftlicher Betrieb durch den Autobahnbau gefährdet, würde der zwangsweise aufgekauft und umgesiedelt." Nun sollen 6,5 Meter hohe Lärmschutzwände beruhigen. Zusätzlich bräuchte es ein neues Raumordnungsverfahren – der Verwaltungsweg begänne von vorn.

Hessens Wirtschaftsminister will Vorschriften aussetzen

Posch ist es nun leid. Er plädiert dafür, die strengen Vorschriften zumindest für die Zeit der Etatkrise einfach auszusetzen. "Wenn im Bund ein Haushaltsstrukturgesetz in Leistungsgesetze eingreift, dann kann man auch diese Vorschriften suspendieren." Alternativ sollten die Parlamente entscheiden. Denn der Bundesverkehrswegeplan sei genau so ein Gesetz wie die Ökovorschriften. "Die Entscheidung, ob öffentliches Interesse oder Artenschutz vorgeht, muss politisch getroffen werden." Bundes- oder Landtag sollten die Prioritäten setzen.

Mit einer Ablösezahlung ließen sich nicht nur Planung und Bau beschleunigen, sondern auch größere Effekte erzielen. Der Liberale schlägt dazu "Ersatzgeld als Kompensationsmaßnahme" vor. Bei der bisherigen Politik sei "der Gewinn für den Naturschutz oft klein, aber die Kosten sind groß. Wir könnten also mit weniger Aufwand mehr für die Umwelt erreichen." Da die umstrittenen Bauten oft im ländlichen Raum stattfänden, könnte das Ersatzgeld in Ballungsräumen mehr bewirken.

Aber selbst ein Ökoausgleich führt bisweilen zu kafkaesken Aktionen. So mussten bei der Erweiterung des Frankfurter Flughafens tote Holzstämme standsicher drei Meter tief eingegraben werden, um wegfallende Nistplätze zu ersetzen. Handwerker frästen künstliche Spechthöhlen ins Gebälk. Kosten: 520.000 Euro für das tote Holz, 600.000 Euro fürs Drapieren der Baumleichen.

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