US-Präsident Weitere Trump-Direktive wird vor Gericht angefochten

Nicht nur das Einreiseverbot sorgt für Unmut. Ein anderer Erlass von Donald Trump verlangt von US-Bundesbehörden, dass sie für jede neue Richtlinie zwei existierende aufgeben. Organisationen wehren sich nun und klagen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Drei Organisationen haben Mittwoch Klage gegen eine Direktive des neuen US-Präsidenten Donald Trump eingereicht. Quelle: AP

Nach dem Einreiseverbot für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern wird ein weiterer Exekutiverlass von US-Präsident Donald Trump vor Gericht angefochten. Drei Organisationen reichten am Mittwoch Klage gegen eine Direktive Trumps ein, durch die er staatliche Regulierung in allen Bereichen reduzieren will.

Laut dem Erlass vom 30. Januar müssen Bundesbehörden für jede neue Richtlinie, die sie aufstellen, zwei existierende aufheben. Außerdem muss die Finanzierung der neuen Regelung durch das frei gewordene Geld aus den beiden alten komplett gedeckt werden.

In der Klage argumentieren die drei Organisationen, dass Trump mit den Erlassen seine verfassungsmäßigen Rechte überschritten habe. Er verpflichte damit auf illegale Weise Bundesbehörden Richtlinien aufzuheben, die für die Gesundheit und den Schutz von US-Bürgern und der Umwelt nötig seien.

Kläger sind die Verbraucherschützer von Public Citizen, die Gewerkschaft der Arbeiter in Kommunikationsbetrieben (CWA) und die Umweltschutzorganisation Natural Resources Defense Council. Rhea Suh vom NRDC erklärte, dass neue Richtlinien gegen Umweltverschmutzung nicht automatisch alte unnötig machen. „Dieser Erlass erlegt eine falsche Wahl zwischen sauberer Luft, sauberem Wasser, sicherem Essen und anderen Umweltschutzmaßnahmen auf.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%