Selbst ein Austritt der USA aus der Welthandelsorganisation WTO ist nicht völlig ausgeschlossen (wenngleich Beobachter glauben, dass er vor diesem extremen Schritt zurückschreckt). O-Ton Trump: „Die WTO ist ein Desaster.“ Als er bei einem TV-Interview mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, dass seine Zoll- und Einfuhrsteuerpläne gegen die WTO-Regeln verstoße, war seine Antwort: „Macht nichts. Wir werden neu verhandeln oder austreten.“
Ein strikter Anti-Freihandelskurses ist für Trump auch innenpolitisch verführerisch. Was linke und rechte Populisten in den USA derzeit eint, ist ihr Hass auf Globalisierung, Freihandel und den vermeintlichen Ausverkauf amerikanischer Interessen. Mit einem protektionistischen Kurs kann Trump somit auch auf den linken Flügel der Demokraten zugehen, deren Anführer Bernie Sanders in Sachen Globalisierungskritik Trump nicht nachsteht.
Politisch und institutionell steht einem protektionistischen Kurswechsel in den USA wenig entgegen. Das gilt selbst für den Fall, dass sich republikanische Politiker im Kongress gegen einen scharfen Kurs der Abschottung stellen. Im Gegensatz zu anderen Politikbereichen, in denen der US-Präsident ohne Zustimmung des Kongresses wenig durchsetzen kann, verfügt er in der Außenwirtschaftspolitik über großen Spielraum. Der Kongress hat eine Reihe handelspolitischer Kompetenzen an den Präsidenten delegiert. Dies lässt sich zwar theoretisch rückgängig machen. Doch dagegen kann der Präsident sein Veto einlegen, das sich wiederum nur mit Zweidrittelmehrheit vom Kongress außer Kraft setzen lässt. Dies ist angesichts der republikanischen Mehrheit im Kongress unwahrscheinlich.
Sollte es dennoch Widerstand im Kongress geben, kann Trump einen juristischen Kniff nutzen – und bei protektionistischen Vorstößen „sicherheitspolitische Gründe“ geltend machen. In diesem Fall kann er sich auf gleich drei Gesetze stützen, die ursprünglich für nationale Notlagen gedacht waren, in der Vergangenheit aber von der Justiz großzügig ausgelegt wurden.
Der „Trading With The Enemy Act“ von 1917 erlaubt umfangreiche Handelsregulierungen in Kriegszeiten. „Da die USA praktisch permanent Militäreinsätze im Ausland durchführen, dürfte das Kriterium Kriegszeiten in der Regel erfüllt sein“, sagt Ökonom Weidensteiner. Als Präzedenzfall könnte Ex-Präsident Nixon herhalten. Der hatte das Gesetz genutzt, um 1971 einen Zollaufschlag einzuführen – unter Verweis auf den 1953 beendeten Koreakrieg.
- Der International Emergency Economic Powers Act von 1977 ist das gesetzgeberische Pendant für Friedenszeiten und gibt dem Präsidenten bei „Notlagen“ weitreichende Vollmachten in Handelsfragen.
- Der „Trade Act“ schließlich ermächtigt Trump, bei ernsten Zahlungsbilanzschwierigkeiten für 150 Tage Mengenbeschränkungen oder Zölle bis 15 Prozent zu verhängen.