Verfahrensfehler Rückholung von rechtswidrig abgeschobenem Afghanen

Die Bundesregierung holt einen Unrecht abgeschobenen Afghanen zurück nach Deutschland. Der 23-jährige wartet zur Zeit in Islamabad auf die Ausstellung eines Visums. Ein Termin für den Rückflug steht noch nicht fest.

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Verfahrensfehler: Rückholung von abgeschobenem Afghanen Quelle: dpa

Islamabad/Kabul Der abgeschobene afghanische Flüchtling, der wegen eines Verfahrensfehlers nach Deutschland zurückgeholt werden muss, ist seiner Rückkehr einen Schritt näher. Haschmatullah F. hatte am Montag einen ersten Termin für ein Visum an der deutschen Botschaft im pakistanischen Islamabad.

Die Botschaft im afghanischen Kabul ist nach einem schweren Bombenanschlag noch geschlossen. „Sie sagen, ich kann das Visum in einigen Tagen abholen“, sagte der Mann der Deutschen Presse-Agentur bei einem Gespräch in Islamabad. Wann er nach Deutschland fliegt, war zunächst noch unklar.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte im Sommer die Abschiebung von Haschmatullah F. nach Bulgarien irrtümlich erlaubt, obwohl am Verwaltungsgericht Sigmaringen noch ein Eilantrag seines Anwalts gegen die Abschiebung anhängig war. Solche Anträge gewähren Abschiebeschutz.

F. war auf seiner Reise von Afghanistan nach Deutschland zuerst in Bulgarien offiziell registriert worden. Gemäß den sogenannten Dublin-Richtlinien wäre Bulgarien für sein Asylverfahren zuständig. F.s Anwalt Markus Niedworok argumentierte aber, dass dort „wegen systematischer Mängel faire Asylverfahren nicht zu erwarten“ seien.

Am 21. Dezember wird F. in Sigmaringen erwartet, wo das Verwaltungsgericht endgültig klären soll, ob Bulgarien oder Deutschland für seinen Fall zuständig ist. Sollte Deutschland zuständig sein, würde das normale Asylverfahren beginnen, sagte sein Anwalt. Welche Chancen das haben würde, ist noch unklar.

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