Visumfreiheit für Türken Ein heikler Deal

Viele Türken empfinden es als demütigend, dass sie für Reisen in die EU ein Visum beantragen müssen. Im Zuge des Flüchtlingsabkommens könnte sich das ändern. Am Mittwoch entscheidet die EU-Kommission darüber.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Will ein türkischer Staatsbürger in den Schengener Raum einreisen, muss er vorher ein Visum beantragen. Quelle: dpa

Brüssel Für die Türkei könnte dieser Mittwoch ein großer Tag werden. Wenn alles nach Plan läuft, wird die EU-Kommission empfehlen, die Visumpflicht für türkische Staatsbürger aufzuheben. In der EU ist allerdings nicht jedem wohl bei dem Thema. Sind die Risiken der Visaliberalisierung überschaubar? Fragen und Antworten im Überblick.

Die Affäre Böhmermann, der Umgang mit Kurden und Verfahren gegen missliebige Journalisten: Der türkischen Regierung wird derzeit immer öfter vorgeworfen, es mit der Meinungsfreiheit und manchen Menschenrechten nicht ganz so genau zu nehmen. Ist das der richtige Zeitpunkt, um Zugeständnisse zu machen?
Den EU-Staaten bleibt kaum eine andere Wahl. Sie wollen mit Hilfe der Türkei den Zustrom von Flüchtlingen nach Europa stoppen – als Gegenleistung hat die Regierung in Ankara verlangt, das Verfahren zur Visaliberalisierung zu beschleunigen. Die Türkei ist überzeugt, alle notwendigen Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Sie verweist zudem darauf, dass die Visumfreiheit für den sogenannten Schengen-Raum ohnehin nur für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen gelten soll.

Worum geht es bei den Voraussetzungen der EU?
Die Liste der Vorgaben ist ebenso lang wie vielfältig. Insgesamt gibt es 72 Punkte, die abgehakt werden müssen. Sie sind unterteilt in die Kategorien Dokumentensicherheit, Migrationssteuerung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Grundrechte und Rückübernahme irregulärer Migranten. Die türkischen Behörden müssen zum Beispiel sicherstellen, dass von ihnen ausgegebene Pässe europäischen Sicherheitsstandards genügen. Auch eine Strategie zum Kampf gegen organisierte Kriminalität verlangt die EU, ebenso eine Zusammenarbeit mit benachbarten EU-Staaten beim Grenzschutz.

Woran hakte es bislang?
Erhebliche Defizite sah die EU-Kommission in ihrem letzten Prüfbericht unter anderem im Bereich Grundrechte. Menschen in der Türkei waren demnach bis zuletzt unzureichend gegen Diskriminierung und Willkür von Strafverfolgungsbehörden geschützt. Zudem wurde zum Beispiel ein nationaler Aktionsplan zur Verbesserung der Situation der Roma in der Türkei gefordert. Im Bereich Dokumentensicherheit kritisierten die EU-Experten, dass Polizisten und das Bodenpersonal von Fluggesellschaften nicht ausreichend geschult seien, um gefälschte Reisedokumente zu erkennen.

Wer entscheidet den letztlich, ob die 72 Vorgaben erfüllt sind?
Zuständig ist die EU-Kommission. Sie beteuert, sich allein an den Fakten zu orientieren. Hinter vorgehaltener Hand machen Diplomaten allerdings deutlich, dass es bei der Bewertung in vielen Bereichen Interpretationsspielraum gibt. Die Behörde will nun die Visumfreiheit zusätzlich an die Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingspakts vom 18. März koppeln. Darin verpflichtet sich die Türkei unter anderem dazu, illegal auf die griechischen Inseln gereiste Migranten zurückzunehmen. Im Gegenzug nimmt die EU dem Land syrische Flüchtlinge ab.


Ein Reisepass ist für viele Türken ein Luxus

Warum ist der Regierung in Ankara die Aufhebung der Visumpflicht so wichtig?
Viele Türken empfinden die Visumpflicht – die Deutschland für Türken erst im Jahr 1980 einführte – als demütigend. Die meisten EU-Bürger können unter Vorlage des Reisepasses in die Türkei einreisen, bei Bundesbürgern reicht sogar der Personalausweis. Türken müssen dagegen lange Wartezeiten in Kauf nehmen und unter anderem glaubhaft darlegen, dass sie in die Türkei zurückkehren werden. Sollte die EU die Visumpflicht aufheben, könnte die türkische Regierung dies als Riesenerfolg für ihre eigene Politik verbuchen.

Werden in Kürze deutlich mehr Türken nach Deutschland oder in andere EU-Staaten reisen als früher?
Befürworter der Visumfreiheit glauben das nicht. Sie verweisen darauf, dass die meisten Visumanträge von Türken schon jetzt positiv beschieden werden. Kritiker wenden ein, dass Türken, die keine Aussicht auf ein Visum haben, erst gar keine Einreiserlaubnis beantragen – der Antrag kostet 60 Euro. Gegner der Visumfreiheit führen auch an, dass Türken zwar nach der Neuregelung nur 90 Tage legal in der EU bleiben dürfen, sie aber untertauchen und beispielsweise schwarz arbeiten könnten.

Eine sofortige Masseneinreise würde nach der Aufhebung der Visumpflicht allerdings nicht drohen. Nach Schätzungen haben nur rund zehn Prozent der Türken überhaupt einen Reisepass, der für viele ein teurer Luxus ist. Ein solches Ausweisdokument kostet bei einer Gültigkeit von maximal zehn Jahren knapp 200 Euro. Und die Visumfreiheit würde nur für Inhaber biometrischer Pässe gelten, von deren flächendeckender Einführung die Türkei noch weit entfernt ist.

Was, wenn die Visumfreiheit doch im großen Stil missbraucht wird?
Für diesen Fall gibt es schon heute im EU-Recht einen Notfallmechanismus. Dabei kann die Visumpflicht für sechs Monate vorübergehend wieder eingeführt werden, wenn es zu „einem erheblichen und plötzlichen Anstieg“ in einem von drei Bereichen kommt. Dies kann der Fall sein, wenn immer mehr Bürger des betroffenen Landes – hier der Türkei – sich widerrechtlich in einem Schengen-Staat aufhalten. Ebenfalls abgedeckt ist ein starker Anstieg von Asylanträgen, die kaum Aussicht auf Erfolg haben. Schließlich kann der Mechanismus auch ausgelöst werden, wenn die Türkei deutlich weniger eigene Bürger zurücknimmt, die aus Europa ausgewiesen werden.

Deutschland und Frankreich wollen die Regelung zudem noch einmal verschärfen. Die Visumpflicht soll rascher und leichter wieder eingeführt werden können – zum Beispiel auch dann, wenn mehr gefälschte Dokumente aufgefunden werden oder die Behörden einen Anstieg der organisierten Kriminalität beobachten.

Könnte damit auch eine Massenflucht von Kurden verhindert werden, die sich von der türkischen Regierung verfolgt fühlen?
Vermutlich nicht. Der Umgang mit aus der Türkei flüchtenden Kurden könnte nach Inkrafttreten der Visaliberalisierung ein heikles Themen werden. Kurden und andere türkische Staatsbürger, die sich politisch verfolgt fühlen, könnten ohne Visum etwa nach Deutschland fliegen und dort Asyl beantragen. Die EU-Staaten müssen dann entscheiden, ob sie Menschen aus einem Land Schutz gewähren, das laut dem Abkommen zur Visaliberalisierung eigentlich ein sicheres Partnerland ist.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%