Wikileaks-Gründer Assange könnte Botschaftsgebäude in London verlassen

Für Wikileaks-Gründer Julian Assange fällt morgen eine potenziell lebensverändernde Entscheidung. Sollte ein Haftbefehl gegen ihn fallen gelassen werden, könnte er die ecuadorianische Botschaft in London verlassen.

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Eine britische Richterin entscheidet, ob der Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer fallen gelassen wird. Quelle: AP

London Für den Wikileaks-Gründer Julian Assange wird es am (morgigen) Dienstag spannend: Eine britische Richterin entscheidet, ob ein Haftbefehl gegen ihn fallen gelassen wird. Wenn sie sich dafür ausspricht, könnte Assange die ecuadorianische Botschaft in London verlassen, wo er seit mehr als fünf Jahren lebt.

Assanges Anwälte hatten am 26. Januar vor dem Westminster Magistrates' Court in London argumentiert, dass ein britischer Haftbefehl gegen Assange aufgehoben werden sollte. Anwalt Mark Summers sagte, der Haftbefehl sei zwecklos geworden, weil er mit einer Untersuchung zu Sexverbrechen gegen Assange in Schweden in Verbindung stehe, die ohne eine Anklage des Beschuldigten zu Ende gegangen sei.

Die schwedischen Behörden sind nicht mehr hinter Assange her, in Großbritannien droht ihm aber Festnahme, weil er 2012 gegen Kautionsbestimmungen verstoßen hatte. Britische Staatsanwälte sprachen sich vor Richterin Emma Arbuthnot dafür aus, dass der Haftbefehl bestehen bleiben müsse, weil Assange nicht dafür belohnt werden sollte, sich gegen die schwedischen Behörden durchgesetzt zu haben. Die Schweden hatten den Fall eingestellt, nachdem sie zum Schluss gekommen waren, dass die Aussicht darauf, Assange zur Vernehmung nach Schweden zu bringen, nicht gut sei.

Was passiert, wenn Arbuthnot am Dienstagnachmittag für den Antrag Assanges zur Aufhebung des Haftbefehls entscheidet, ist nicht ganz klar. Es wäre Assange erstmals seit Juni 2012 erlaubt, die Botschaft in London zu verlassen, ohne verhaftet zu werden. Er könnte aber beschließen, in der Botschaft zu bleiben, weil er Bedenken wegen einer möglichen geheimen US-Anklage gegen ihn wegen der Wikileaks-Enthüllung vertraulicher US-Dokumente hat.

Es ist nicht öffentlich bekannt, ob ihm wirklich eine US-Anklage droht. Mehrere prominente US-Behördenvertreter haben sich daran interessiert geäußert, Assange strafrechtlich zu verfolgen. Es hat ohne Zweifel eine US-Untersuchung zu den Aktivitäten von Wikileaks gegeben. Gäbe es eine Anklage der USA und einen Auslieferungsantrag, würde von den britischen Behörden erwartet, dass sie Assange in Gewahrsam nehmen.

Der in Australien geborene Assange hat nicht mitgeteilt, was er tun gedenkt, sollte er vor Gericht Erfolg haben, die Botschaft verlassen und nicht sofort eine Auslieferung an die USA befürchten müssen. Eine attraktive Option könnte es aber für ihn sein, sich in Ecuador niederzulassen. Das Land hat ihm die Staatsbürgerschaft verliehen und gewährt ihm seit 2012 Asyl in seiner Botschaft. Ecuador hat sich vergeblich bei den britischen Behörden dafür eingesetzt, Assange einen diplomatischen Status zu verleihen.

Sollte Assange vor Gericht verlieren, bliebe der Status quo erhalten. Assange würde nach wie vor eine Festnahme beim Verlassen der Botschaft drohen. Die britische Polizei bewacht allerdings zur Zeit nicht mehr die Botschaft rund um die Uhr.

Assanges Anwälte sagen, er leide an verschiedenen psychischen und körperlichen Problemen, die mit seinem langen Aufenthalt in dem Botschaftsgebäude zu tun hätten. Sollte die Richterin den Haftbefehl aufrecht erhalten, wäre ein Ende des Botschaftsaufenthalts nicht in Sicht.

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