Wikileaks-Gründer Britisches Gericht hält Haftbefehl gegen Assange aufrecht

Wikileaks-Gründer Assange muss auch weiterhin in der ecuadorianische Botschaft in London ausharren. Eine Aufhebung des Haftbefehls wurde abgelehnt.

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London Ein britisches Gericht hat den Haftbefehl gegen den Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, aufrechterhalten. Sie halte die Festnahme für eine angemessene Reaktion auf das Vorgehen von Assange, sagte Richterin Emma Arbuthnot am Dienstag.

Assanges Anwälte hatten beantragt, dass der Haftbefehl fallen gelassen wird. Sie argumentierten, dass dem Befehl mittlerweile die Grundlage fehle, weil die schwedischen Behörden ihre Ermittlungen gegen den 46-Jährigen eingestellt hatten.

Bereits Anfang Februar hatte Arbuthnot einer Erlassung des Haftbefehls nicht zugestimmt. Der Wikileaks-Gründer war 2012 wegen Vergewaltigungsvorwürfen aus Schweden vor dem Zugriff der Justiz in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet und hat diese seither nicht mehr verlassen.

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