Zuzug von EU-Bürgern Schweiz will Zuwanderung erst ab 2019 begrenzen

Die Schweiz muss nach einer Volksabstimmung die Zuwanderung von EU-Bürgern drosseln. Das Land hat nun Zeit für sich für die wichtigen Verhandlungen mit Brüssel herausgeschlagen. Klappt ein Kompromiss?

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Ein Schild mit der Aufschrift „Masslosigkeit schadet“ wirbt dafür, die Zuwanderung aus der EU zu begrenzen. Quelle: dpa

Bern Die Schweiz will den Zuzug von EU-Ausländern erst ab 2019 begrenzen. Dies sieht ein Vorschlag der Regierung in Bern vom Freitag vor. Eine Schutzklausel solle dafür sorgen, dass die Höhe der Zuwanderung durch eine Kommission festgelegt werde. Sollte dieser Schwellenwert im Folgejahr überschritten werden, würde im Jahr darauf das Kontingent wirksam werden. Damit setzt die Regierung das Ergebnis einer Volksabstimmung vor zwei Jahren gegen „Masseneinwanderung“ um. Zugleich gewinnt die Eidgenossenschaft Zeit, um mit Brüssel über die Vereinbarkeit mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU zu verhandeln.

Nun ist das Parlament am Zug. Falls es zu einer Einigung mit Brüssel kommt, gilt es als möglich, dass die Regierung im zweiten Halbjahr noch eine weitere Präzisierung nachreicht. Doch das könnte noch dauern. Die Briten sollen am 23. Juni darüber abstimmen, ob ihr Land in der EU bleibt. Die Schweiz rechnet nicht damit, dass es mit Brüssel vor der „Brexit“-Abstimmung zu einer Vereinbarung kommt. Die konkreten Verhandlungen würden vermutlich erst danach wieder aufgenommen werden.

Das Ziel der Regierung sei es, einen einvernehmlichen Kompromiss mit der EU zu finden. „Das ist die einzige gute Lösung für unser Land“, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Wille sei auf beiden Seiten vorhaben, es gebe aber beträchtliche Differenzen, meinte die Ministerin. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann bezeichnete den Weg zu einem gesetzeskonformen Entscheid als „Quadratur des Kreises“.

Wie hoch der Schwellenwert für Ausländer sein soll, war noch nicht klar. Die Zahl solle vom Bedarf am Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Gültig wäre er für alle Erwerbstätigen, die mehr als vier Monate im Land arbeiten. Auch Grenzgänger aus dem benachbarten Baden-Württemberg wären dann betroffen. Einzelfallprüfungen würde es nicht geben. Für anerkannte Flüchtlinge solle ein eigenes Kontingent gelten.

Bislang können EU-Bürger ohne Genehmigung in der Eidgenossenschaft arbeiten und wohnen. Dieselben Freiheiten haben Schweizer in der EU. Die sogenannte Personenfreizügigkeit gilt als Grundpfeiler der Union. 2014 war die Wohnbevölkerung der Schweiz netto um rund 60.000 Menschen aus der EU sowie den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gewachsen.

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