Datenhandel Das neue Datenschutzgesetz

Die Pläne der Regierung für besseren Datenschutz. Die wichtigsten Punkte des Entwurfs im Überblick.

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Ein neues Datenschutzgesetz soll vor Datenklau besser schützen Quelle: dpa

Als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vergangene Woche seine Pläne für ein neues Datenschutzgesetz vorstellte, blickte er in skeptische Gesichter. Ob denn ein neues Gesetz wirklich etwas bewirken könne, wurde er gefragt. Schließlich sei doch bei allen Skandalen der jüngsten Zeit gegen bereits vorhandene Gesetze verstoßen worden. „Die Menschheitsgeschichte begann bei Adam und Eva schon damit, dass gegen Regeln verstoßen wurde“, sagte der Minister trocken, „den 100-prozentigen Schutz gibt es nicht.“ Doch immerhin erschwere das neue Gesetz die Sammlung und Weitergabe von Daten. Hier die wichtigsten Punkte des Regierungsentwurfs, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde:

Die Weitergabe persönlicher Daten ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen verboten. Das soll künftig auch für Datenlisten gelten. Das bisherige sogenannte Listenprivileg gilt nur weiter, falls Adressen zur Eigenwerbung, Spendenwerbung gemeinnütziger und kirchlicher Organisationen oder zur Werbung bei Freiberuflern und Selbstständigen genutzt werden. Künftig können Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 Euro verhängt werden. Für mehr Transparenz soll eine freiwillige Datenschutzprüfung sorgen: Unterziehen sich Firmen regelmäßig dieser Kontrolle, erhalten sie ein Gütesiegel. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sollen Kündigungsschutz genießen und sich fortbilden dürfen. Unternehmen dürfen sich weiterhin gegenseitig anschreiben, geschützt werden nur die Privatleute. Adressdaten aus allgemein zugänglichen Quellen dürfen nach wie vor zu Werbezwecken genutzt werden.

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Datenskandale der vergangenen Monate. Auf Druck der Wirtschaft wurde die Übergangsfrist für die neuen Regeln von einem auf drei Jahre verlängert. Während Grünen und Verbraucherschützern das Gesetz nicht weit genug geht, hatte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) Bedenken angemeldet. Denn Briefwerbung ist für viele Unternehmen ein wichtiges Mittel, um Kunden zu erreichen.

Der Bundesrat soll im Februar Stellung nehmen, der Bundestag berät frühestens im März, nach Anhörungen könnte das Gesetz Mitte Mai beschlossen werden und am 1. Juli in Kraft treten. Vor allem CSU-Abgeordnete wollen Änderungen durchsetzen – einige hoffen, dass das Gesetz so lange verschleppt wird, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr in Kraft treten kann.

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