Berlin In der Kredit- und Medienaffäre hat Bundespräsident Christian Wulff wie angekündigt zahlreiche Journalistenanfragen und seine Antworten darauf vorgelegt. Dies war von Wulffs Anwälten zunächst aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Mehrere Zeitungen entbanden Wulff dann aber von der Pflicht, ihre Recherche-Ergebnisse zu schützen.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr erklärte am Mittwoch, alle Fragen seien nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Das vorgelegte Material umfasst rund 240 Seiten. Nach Angaben Lehrs erfolgte die Veröffentlichung der Fragen und Antworten in chronologischer Reihenfolge nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Antwort. Personenbezogene Angaben und Fragenkomplexe, die Persönlichkeitsrechte verletzten könnten, sind geschwärzt.
Angesichts des Umfangs des Datenmaterials sei nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass versehentlich einzelne Anfragen und Antworten trotz einer entsprechenden Freigabe nicht veröffentlicht wurden. Lehr betonte, die Tatsache, dass von mehreren Redaktionen keine oder nur eingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung vorliege, mache deutlich, wie richtig die Entscheidung Wulffs gewesen sei, für die Veröffentlichung eine Zustimmung zu verlangen.