Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Bild: dpaIrrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Wahrheit:
Richtig ist: Riester-Sparer dürfen ihre Beiträge aus dem unversteuerten Brutto-Einkommen zahlen. Jedes Jahr erstattet das Finanzamt ihnen den Steuervorteil für die gezahlten Riester-Beiträge. Ein Steuerspar-Trick ist das trotzdem nicht: Im Gegenzug wird im Ruhestand die ausgezahlte Riester-Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuer ist also nur gestundet. Bislang ergibt sich meist dadurch ein Vorteil, dass die Steuersätze der Rentner unter den Steuersätzen der Erwerbstätigen liegen. Da der Fiskus künftig im Alter stärker zugreifen will, wird dieser steuerliche Vorteil jedoch sinken. Sparer sollten darauf nicht bauen. Im Vergleich zu anderen abgeltungsteuerpflichtigen Anlagen bietet Riester aber tatsächlich einen Vorteil: Sparer müssen in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Erträge zahlen.
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Dichtung:
"Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne", schreibt zum Beispiel die Stiftung Warentest 2008 in einem Artikel zur Riester-Rente. Auf der Internetseite der Genossenschaftsbank Unterallgäu heißt es zum angebotenen Riester-Fondssparplan: "So können wir Ihnen garantieren, dass von Ihren eingezahlten Beiträgen kein Cent verloren geht." Tatsächlich müssen alle Riester Riester-Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und staatlichen Zulagen auf dem Sparkonto liegt. Es scheint daher logisch, dass Riester-Sparer kein Geld verlieren können – warum es trotzdem nur Dichtung ist?
Bild: dpaIrrtum 2: Mit Riester können Sparer kein Geld verlieren
Wahrheit:
Das Riester-Guthaben zu Beginn der Rentenzahlung ist aus Sicht der Sparer eine fiktive Summe: Sie können auf dieses Guthaben nicht komplett zugreifen. Lassen sie sich ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen, müssen sie alle erhaltenen Vorteile zurückzahlen, sowohl Zulagen als auch Steuervorteile. Allenfalls 30 Prozent der Summe sind frei verfügbar, ohne dass sie die staatliche Förderung erstatten müssen. Im Regelfall erhalten Sparer aus dem Guthaben aber eine lebenslange Rente. Wie viel Geld der Riester-Sparer insgesamt bekommt, hängt daher vor allem von seiner Lebensdauer ab: Wer vor Erreichen des 80. Lebensjahres stirbt, kann mit Riester sehr wohl Geld verlieren. Auch in der Ansparphase sind Verluste möglich. Wer dann aus seinem Vertrag aussteigt, verliert ebenfalls Geld. Im schlimmsten Fall machen Riester-Sparer also anders als dargestellt keinen Gewinn, sondern Verluste.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Dichtung:
"Bei Familien mit Kindern meint es der Staat besonders gut: Für jedes Kind zahlt er bei einem Riester-Vertrag eine Zulage von 185 EUR", wirbt der Versicherer Hanse Merkur 24 in einer Beispielrechnung. Für alle seit 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro. Klingt gut - ist es oft aber nicht.
Bild: dpaIrrtum 3: Kinder bringen Riester-Sparern viel Geld
Wahrheit:
In den meisten Fällen ändert sich die Rendite der Riester-Sparer durch die Geburt eines Kindes nicht. Zwar erhalten Sparer nach der Geburt zusätzlich zu ihrer eigenen Zulage (154 Euro) tatsächlich noch die Kinderzulage (185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder 300 Euro). Doch neben den Zulagen gibt es auch noch einen Steuervorteil. Das Problem: Das Finanzamt zieht vom rechnerischen Steuervorteil (Gesamt-Riesterbeitrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz) alle bereits ausgezahlten Zulagen ab – sowohl die eigene Zulage als auch alle Kinderzulagen. Daher fällt nach der Geburt eines Kindes der Steuervorteil meist genau um den Betrag der Kinderzulage. Solange der rechnerische Steuervorteil über der Summe der Zulagen liegt – und das ist in der Regel so –, verändert sich die Förderung insgesamt nicht. Die Summe aus Zulagen und tatsächlichem Steuervorteil bleibt dann nach der Geburt des Kindes gleich. Einen echten finanziellen Nutzen durch den Nachwuchs haben nur kinderreiche Sparer (etwa ab dem dritten Kind) oder Geringverdiener (unter 40 000 Euro).
Bild: dpaIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Dichtung:
"Bei der Riester-Rente entscheiden Sie sich zuerst für ein Vorsorgeprodukt, mit dem Sie Kapital für Ihr Alter ansparen wollen. Das kann etwa eine private Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein", schreibt das Bundesfinanzministerium zur geförderten Altersvorsorge. Falsch ist das nicht. Die ganze Wahrheit aber auch nicht...
Bild: dapdIrrtum 4: Sparpläne vermeiden eine Beitragsverrentung
Wahrheit:
Auch wer sich für ein anderes Riester-Produkt, etwa einen Fondssparplan oder einen Banksparplan entscheidet, bekommt indirekt eine Rentenversicherung. Zwar fließt die spätere Rente anfangs in der Regel direkt aus dem angesparten Guthaben im Sparplan. Damit die Anbieter der Sparpläne ihnen aber wirklich eine lebenslange Rente garantieren können, schließen diese zu Rentenbeginn für die Kunden bei einem Versicherer eine Rentenversicherung ab. Die Police übernimmt dann alle Auszahlungen vom 85. Lebensjahr an. Tatsächlich muss also bei allen Riester-Sparprodukten eine Rentenversicherung genutzt werden. Nur wer vorzeitig aussteigt, kann diese Police meiden.
Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile
Dichtung:
"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...
Nach der Veröffentlichung alarmierender Zahlen zum Armutsrisiko im Alter herrscht weiter Streit über den richtigen Weg zur einer ausreichenden Rente für Millionen von Arbeitnehmern. „Die Senkung des Rentenniveaus wird geradewegs in die massenhafte Altersarmut führen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Passauer Neuen Presse“. Buntenbach nahm Bezug auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, wonach viele Durchschnittsverdiener zu Sozialfällen werden könnten, wenn sie ab 2030 in den Ruhestand gehen. Da helfe nach den Worten Buntenbachs auch die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geforderte Zuschussrente nicht.
Was arbeitswillige Rentner wissen sollten
Wie viel darf man verdienen?
Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.
Dürfen auch Frührentner arbeiten?
Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.
Müssen arbeitende Rentner Steuern zahlen?
Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.
Was ist mit der Sozialversicherung?
Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.
Bei der Zuschussrente seien die Hürden so hoch, „dass sie kaum jemand in Anspruch nehmen kann“. Der DGB verlangt, auf die von den Bürgern ohnehin nicht gewollte Senkung des Rentenbeitrags zu verzichten und die Überschüsse in der Rentenkasse zu einer Demografie-Reserve auszubauen. Laut von der Leyen müssen alle, die heute weniger als 2500 Euro brutto verdienen und keine private Vorsorge betreiben, „mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“. Grund für das steigende Armutsrisiko ist die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns.
Die Ministerin wirbt für ihr Modell einer Zuschussrente, mit dem Minirenten von Geringverdienern bis auf 850 Euro aufgestockt werden sollen. Die SPD wertet die alarmierenden Zahlen des Bundesarbeitsministeriums als Beleg dafür, dass die geplante Zuschussrente für Niedrigverdiener untauglich ist. „Wegen der hohen Zugangshürden wird kaum jemand die Zuschussrente bekommen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Elke Ferner, der „Saarbrücker Zeitung“. „Außerdem schafft sie neue Ungerechtigkeiten, weil viele Leute, die lange Vollzeit gearbeitet haben, am Ende auch nicht mehr Rente bekommen.“
Die SPD diskutiere als Alternative die Beibehaltung des jetzigen Rentenniveaus. Das hätte aber auch eine schnellere Anhebung der Rentenbeiträge als ursprünglich geplant zur Folge, räumte Ferner ein. Auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs bekräftigte den Widerstand der Wirtschaftspolitiker der Union gegen die Zuschussrente. „Die Bekämpfung von Altersarmut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und darf nicht mit dem Geld der Beitragszahler finanziert werden“, sagte Fuchs der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montag). Notfalls müsse der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht werden.
















