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40 Jahre Arbeit reichen nicht: Politiker streiten über Renten-Desaster

Die alarmierenden Zahlen über drohende Altersarmut spalten die Politik. Arbeitsministerin von der Leyen sieht darin einen Beleg für die Notwendigkeit einer Zuschussrente. Nicht nur die Opposition hält dagegen.

Irrtum 1: Riestern bringt hohe Steuervorteile

Dichtung:

"Die Riester Rente lohnt sich vielfach, vor allem für Familien mit Kindern", schreibt die Hannoversche Versicherung. Der Staat zahle Grundzulage und Kinderzulage. "Außerdem können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen. Diese Vorteile machen die Riester Rente zu einem der rentabelsten Wege, für den Ruhestand vorzusorgen." Nicht übel - wer zahlt schon gerne Steuern. Doch da gibt es ein Problem...

Bild: dpa

Nach der Veröffentlichung alarmierender Zahlen zum Armutsrisiko im Alter herrscht weiter Streit über den richtigen Weg zur einer ausreichenden Rente für Millionen von Arbeitnehmern. „Die Senkung des Rentenniveaus wird geradewegs in die massenhafte Altersarmut führen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Passauer Neuen Presse“. Buntenbach nahm Bezug auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, wonach viele Durchschnittsverdiener zu Sozialfällen werden könnten, wenn sie ab 2030 in den Ruhestand gehen. Da helfe nach den Worten Buntenbachs auch die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geforderte Zuschussrente nicht.

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Was arbeitswillige Rentner wissen sollten

  • Wie viel darf man verdienen?

    Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.

  • Dürfen auch Frührentner arbeiten?

    Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.

  • Müssen arbeitende Rentner Steuern zahlen?

    Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.

  • Was ist mit der Sozialversicherung?

    Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.

Bei der Zuschussrente seien die Hürden so hoch, „dass sie kaum jemand in Anspruch nehmen kann“. Der DGB verlangt, auf die von den Bürgern ohnehin nicht gewollte Senkung des Rentenbeitrags zu verzichten und die Überschüsse in der Rentenkasse zu einer Demografie-Reserve auszubauen. Laut von der Leyen müssen alle, die heute weniger als 2500 Euro brutto verdienen und keine private Vorsorge betreiben, „mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“. Grund für das steigende Armutsrisiko ist die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns.

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Die Ministerin wirbt für ihr Modell einer Zuschussrente, mit dem Minirenten von Geringverdienern bis auf 850 Euro aufgestockt werden sollen. Die SPD wertet die alarmierenden Zahlen des Bundesarbeitsministeriums als Beleg dafür, dass die geplante Zuschussrente für Niedrigverdiener untauglich ist. „Wegen der hohen Zugangshürden wird kaum jemand die Zuschussrente bekommen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Elke Ferner, der „Saarbrücker Zeitung“. „Außerdem schafft sie neue Ungerechtigkeiten, weil viele Leute, die lange Vollzeit gearbeitet haben, am Ende auch nicht mehr Rente bekommen.“

Die SPD diskutiere als Alternative die Beibehaltung des jetzigen Rentenniveaus. Das hätte aber auch eine schnellere Anhebung der Rentenbeiträge als ursprünglich geplant zur Folge, räumte Ferner ein. Auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs bekräftigte den Widerstand der Wirtschaftspolitiker der Union gegen die Zuschussrente. „Die Bekämpfung von Altersarmut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und darf nicht mit dem Geld der Beitragszahler finanziert werden“, sagte Fuchs der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montag). Notfalls müsse der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht werden.



20 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.09.2012, 10:24 UhrWahrheit29

    Jahrzehntelang haben die Politiker die Rente kontinuierlich herunter gefahren und die Rentenkasse für rentenfremde Leistungen mißbraucht. Und nun wundern sie sich, daß am Ende nichts mehr übrig bleibt. Das ist schon ein seltsames Gebahren. Frau von der Leyen die sich gerade darüber mächtig aufregt will sich sogar weiterhin aus der Rentenkasse bedienen und Härtefälle daraus finanzieren anstatt die Sache aus Steuermitteln zu begleichen. Bei diesen Politikern kann man sich nur an den Kopf fassen.

  • 03.09.2012, 09:07 Uhrsmb

    Und wieder einmal geht es zu Lasten der "Armen".
    „Viele realisieren nicht, dass auch sie von Altersarmut bedroht sind, und dass sie zwingend eine zusätzliche Altersvorsorge brauchen, um der Armutsfalle im Rentenalter zu entkommen“, schreibe von der Leyen". => Aber wovon? Man lebt so schon am Rande des Existenzminimums. Wovon soll man da noch eine zusätzliche Altersvorsorge abschließen? Alleinerziehende sind sowieso doppelt bestraft! Und die Ganztagsschule ist um einiges teurer, als vorher der Hort war (Ferienbetreuung, Frühdienst, Spätdienst, Essen = kostet alles fast doppelt soviel wie vorher).
    Ganz gleich, was gemacht wird, es wird alles nur schlimmer als besser! Es sei denn, man hat den Diplomatenstatus inne!!!!!!

  • 03.09.2012, 06:34 UhrGrundsicherung-ohne-Arbeit

    Darüber kann ich nur lachen, wenn über die in der Tat alarmierenden Zahlen diskutiert wird wonach ab dem Jahr 2030 selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro erhalten werden. Das bei einer Regierung die gegenwärtig alle Eurostaaten retten will, selbst denen, deren Bevölkerung es besser geht wie den Deutschen - wenn man das pro Kopf Vermögen als Bezugsgröße heranzieht. Ich bin bulgarischer Selbständiger der sich in Deutschland nur um Arbeit bemühen muss um nach 5 Jahren Anspruch auf die 688 € Grundsicherung zu haben. Den selben Betrag, wie die o.g. deutschen Arbeitnehmer. Während diesen 5 Jahren beziehe ich natürlich üppig Sozialleistungen (Harz4, Miet- und Heizungsszuschuß, Kindergeld, Elterngeld, usw.). Für Bürger aus Mitgliedstaaten, in denen bereits Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht, ist es noch einfacher. Also liebe Deutsche, macht mal so weiter. Und jetzt bezahlt ihr auch noch unsere Schulden.

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